Antrag 98/I/2018 Kindergrundsicherung einführen

Status:
Annahme

Bekämpfung von Kinderarmut ernst nehmen – Kindergrundsicherung einführen

Die Schere zwischen Arm und Reich verfestigt sich in Deutschland immer mehr. Mittlerweile lebt jedes 5. Kind in Armut oder ist von Armut bedroht. Die aktuellen bundespolitischen Mittel und Transferleistungen für Kinder begünstigen dabei vor allem gutverdienende Familien und schreiben damit die ungleichen Chancen fort. Deshalb fordern wir ein neues Konzept: die Kindergrundsicherung.

 

Diese soll alle bisherigen Leistungen vereinen und vom Kind her gedacht werden. Das sächliche Existenzminimum soll allen Kindern als Leistung garantiert werden. Dabei orientieren wir uns an dem Konzept des Bündnisses Kindergrundsicherung. Die Kindergrundsicherung soll jedoch mit steigendem Einkommen der Eltern und ggf. der Jugendlichen abgeschmolzen werden, um der Idee des Sozialstaates gerecht zu werden.

 

Bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung fordern wir, dass das Kindergeld nicht auf SGB-II-Bezüge angerechnet wird und somit effektiver Kindern aus einkommensschwachen Haushalten zu Gute kommt.

 

Über die Höhe und dynamische Weiterentwicklung soll eine unabhängig Kommission bestehend aus Expert*innen, Ländervertreter*innen und Vertreter*innen der Sozialverbände entscheiden. Diese Kommission soll in regelmäßigen Abständen einen Evaluationsbericht vorlegen und weitere Strategien zur Bekämpfung von Kinderarmut vorschlagen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

 

 

 

 

Bekämpfung von Kinderarmut ernst nehmen – Kindergrundsicherung einführen

Die Schere zwischen Arm und Reich verfestigt sich in Deutschland immer mehr. Mittlerweile lebt jedes 5. Kind in Armut oder ist von Armut bedroht. Die aktuellen bundespolitischen Mittel und Transferleistungen für Kinder begünstigen dabei vor allem gutverdienende Familien und schreiben damit die ungleichen Chancen fort. Deshalb fordern wir ein neues Konzept: die Kindergrundsicherung.

 

Diese soll alle bisherigen Leistungen vereinen und vom Kind her gedacht werden. Das sächliche Existenzminimum soll allen Kindern als Leistung garantiert werden. Dabei orientieren wir uns an dem Konzept des Bündnisses Kindergrundsicherung. Die Kindergrundsicherung soll jedoch mit steigendem Einkommen der Eltern und ggf. der Jugendlichen abgeschmolzen werden, um der Idee des Sozialstaates gerecht zu werden.

 

Wir fordern erneut, eine Grundsicherung für jedes Kind einzuführen. Diese soll dabei neben dem verfassungsrechtlichen Existenzminimum auch einen Betrag für Erziehung, Betreuung und Ausbildung umfassen. Dieser muss regelmäßig von einer unabhängigen Expert*innen-Kommission, in der auch insbesondere die Wohlfahrts- und Sozialverbände vertreten sind, neu berechnet werden.

 

Darüber hinaus fordern wir alle SPD-geführten Landesregierungen auf, sich an der kommenden Bundesratsinitiative zur Einführung einer „Kindergrundsicherung“ zu beteiligen, und alle SPD-Bundestagsabgeordneten, diese in den Abstimmungen zu unterstützen.

 

Wir fordern eine Kommission auf Bundesebene zur Bekämpfung von Kinderarmut. Dazu fordern wir die Einführung einer*s Beauftragten für Kinderrechte.

 

Über die Höhe und dynamische Weiterentwicklung soll eine unabhängig Kommission bestehend aus Expert*innen, Ländervertreter*innen und Vertreter*innen der Sozialverbände entscheiden. Diese Kommission soll in regelmäßigen Abständen einen Evaluationsbericht vorlegen und weitere Strategien zur Bekämpfung von Kinderarmut vorschlagen.

Beschluss: Annahme in der Fassung der Antragskommission
Text des Beschlusses:

Bekämpfung von Kinderarmut ernst nehmen – Kindergrundsicherung einführen

Die Schere zwischen Arm und Reich verfestigt sich in Deutschland immer mehr. Mittlerweile lebt jedes 5. Kind in Armut oder ist von Armut bedroht. Die aktuellen bundespolitischen Mittel und Transferleistungen für Kinder begünstigen dabei vor allem gutverdienende Familien und schreiben damit die ungleichen Chancen fort. Deshalb fordern wir ein neues Konzept: die Kindergrundsicherung.

Diese soll alle bisherigen Leistungen vereinen und vom Kind her gedacht werden. Das sächliche Existenzminimum soll allen Kindern als Leistung garantiert werden. Dabei orientieren wir uns an dem Konzept des Bündnisses Kindergrundsicherung. Die Kindergrundsicherung soll jedoch mit steigendem Einkommen der Eltern und ggf. der Jugendlichen abgeschmolzen werden, um der Idee des Sozialstaates gerecht zu werden.

Wir fordern erneut, eine Grundsicherung für jedes Kind einzuführen. Diese soll dabei neben dem verfassungsrechtlichen Existenzminimum auch einen Betrag für Erziehung, Betreuung und Ausbildung umfassen. Dieser muss regelmäßig von einer unabhängigen Expert*innen-Kommission, in der auch insbesondere die Wohlfahrts- und Sozialverbände vertreten sind, neu berechnet werden.

Darüber hinaus fordern wir alle SPD-geführten Landesregierungen auf, sich an der kommenden Bundesratsinitiative zur Einführung einer „Kindergrundsicherung“ zu beteiligen, und alle SPD-Bundestagsabgeordneten, diese in den Abstimmungen zu unterstützen.

Wir fordern eine Kommission auf Bundesebene zur Bekämpfung von Kinderarmut. Dazu fordern wir die Einführung einer*s Beauftragten für Kinderrechte.

Über die Höhe und dynamische Weiterentwicklung soll eine unabhängig Kommission bestehend aus Expert*innen, Ländervertreter*innen und Vertreter*innen der Sozialverbände entscheiden. Diese Kommission soll in regelmäßigen Abständen einen Evaluationsbericht vorlegen und weitere Strategien zur Bekämpfung von Kinderarmut vorschlagen.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Beschluss des Bundesparteitages 2019: Erledigt
Überweisungs-PDF: