Antrag 241/I/2018 Kerosin besteuern

Status:
Annahme

Eine Steuer auf jegliche Flugkraftstoffe (nachfolgend Kerosinsteuer genannt), die für die Betankung von jeglichem Fluggerät vorgesehen sind einzuführen.

Eine Ausnahme soll es nur für lebensrettende (medizinisch) genutzte Luftfahrtgeräte geben.

Die Kerosinsteuer soll zum Ziel haben unnötigen Luftverkehr einzudämmen und dadurch die Umwelt schützen, und wieder reale Wettbewerbsbedingungen zu anderen Transportmitteln zu schaffen.

Außerdem sollen Fluggesellschaften so dazu bewegt werden, besonders effizientes Luftfahrtgerät verstärkt in Betracht zu ziehen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
Beschluss des Bundesparteitages 2019: Überwiesen an SPD-Forum "Mobilität der Zukunft" 
Überweisungs-PDF: