Dass Anschaffungs- und Installationskosten für zusätzliche Maßnahmen in Mietwohnungen nicht nach §2 Nr. 17 der Betriebskostenverordnung durch Anmietung umgelegt werden dürfen, sofern nach § 559 BGB schon die Weitergabe der Kosten an Mieter als Modernisierung eingeräumt wurde.
Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 134/I/2017 (Konsens)