Antrag 313/II/2023 Keine Schlechterstellung von alleinerziehenden Elternteilen durch die Kindergrundsicherung!

Status:
Annahme

Die Mitglieder der sozialdemokratischen Fraktion des Bundestages und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert im Rahmen der aktuellen Gesetzgebung zur Kindergrundsicherung sicherzustellen, dass die Einführung der Kindergrundsicherung nicht mit einer de facto finanziellen Schlechterstellung von Alleinerziehenden einhergeht.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die Mitglieder der sozialdemokratischen Fraktion des Bundestages und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert im Rahmen der aktuellen Gesetzgebung zur Kindergrundsicherung sicherzustellen, dass die Einführung der Kindergrundsicherung nicht mit einer de facto finanziellen Schlechterstellung von Alleinerziehenden einhergeht.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme Landesgruppe 2024:

Alleinerziehende haben bislang mit 42 Prozent ein deutlich höheres Armutsrisiko als alle anderen Familienformen. Für Alleinerziehende ist nicht nur die Höhe der Kindergrundsicherung, sondern auch die Ausgestaltung entscheidend. Im Rahmen der Beratungen war es der SPD-Frakfion zentrales Anliegen, die nöfigen Rahmenbedingungen zu schaffen, um (1) im Zusammenspiel verschiedener Leistungen und Ansprüche für Alleinerziehende finanzielle Entlastungen umzusetzen sowie (2) Kinder einfacher und schneller aus der Armut holen zu können. Dies soll durch die geplante Zusammenführung von Kindergeld, Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag und der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sowie die Bearbeitung eines neu zu schaffenden „Familienservice“ bei der Bundesagentur für Arbeit (in Anlehnung an die bisherigen Familienkassen) gewährleistet werden.

Die Kindergrundsicherung soll aus drei Teilen bestehen: dem einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrag für alle Kinder und Jugendlichen (entspricht dem Kindergeld), dem einkommensabhängigen und altersgestaffelten Kinderzusatzbetrag sowie den Leistungen für Bildung und Teilhabe. Ein wesentliches Ziel ist für mehr berechtigte Familien die Ermöglichung der Inanspruchnahme existenzsichernder Leistungen für Kinder, die effektive Bekämpfung von Kinderarmut sowie die konkrete Besserstellung der Kinder von Alleinerziehenden gegenüber dem Status quo. In diesem Kontext sollen Unterhaltsleistungen und Unterhaltsvorschuss bei der Bemessung des Kinderzusatzbetrages grundsätzlich nur zu 45 Prozent berücksichtigt werden, dadurch die Situation von Alleinerziehenden, die Bürgergeld erhalten, und Alleinerziehenden mit noch nicht eingeschulten Kindern, verbessert werden.

Der Ausschuss für Familie, Senior:innen, Frauen und Jugend (FSFJ) hat am 13.11.2013 eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen zur Kindergrundsicherung einberufen. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. war ebenfalls eingeladen und hat eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf eingereicht.

Krifisiert wird, dass anvisierte Neuregelungen lediglich für Alleinerziehende mit Vorschulkindern und Aufstocker:innen mit einem Einkommen über 600 Euro im SGB II eine Verbesserung darstellen werden. Sie profifieren davon, dass der Unterhaltsvorschuss als Kindeseinkommen nur noch zu 45 Prozent auf den Zusatzbetrag der Kindergrundsicherung angerechnet werden soll und nicht zu 100 Prozent wie heute im SGB II. Die Situafion von Alleinerziehenden würde sich indes verschlechtern: Für Kinder von Alleinerziehenden, die heute Kinderzuschlag erhalten und Umgang mit ihrem zweiten Elternteil haben, würde die Kindergrundsicherung Leistungskürzungen an ihrem Lebensmiftelpunkt für Umgangstage bedeuten, da die temporäre Bedarfsgemeinschaft aus dem SGB II auf die Kindergrundsicherung übertragen werden soll. Eine weitere Verschlechterung droht Kindern, deren Unterhalt über dem Mindestunterhalt liegt: Die vorgesehenen höheren Transferentzugsraten auf Unterhalt oberhalb des Mindestunterhalts in der zweiten Altersstufe können im Zusammenspiel zwischen Kindergrundsicherung und Wohngeld finanzielle Verluste bedeuten.

Die SPD nimmt die vom Verband angemahnten Verbesserungsvorschläge auf und mit in die weiteren Beratungen. Konkret sind dies: a) die Einführung eines Umgangsmehrbedarfs für Trennungskinder, b) die Beseifigung alter und neuer Schniftstellenprobleme (z.B. die Verbesserung der Schniftstelle zwischen Wohngeld und Kinderzusatzbetrag) zu anderen Leistungen, damit die neue Kindergrundsicherung Kinder von Alleinerziehenden überhaupt effekfiv erreichen kann, c) die Stärkung der Erwerbstäfigkeit von Alleinerziehenden durch mehr Familienfreundlichkeit in der Arbeitswelt sowie bedarfsgerechte und flächendeckende Kinderbetreuungsangebote und die Rücknahme der Einschränkungen des Anspruchs auf Unterhaltsvorschuss für Schulkinder sowie d) die Garanfie eigenständiger Leistungsansprüche für Kinder von Alleinerziehender unabhängig vom Einkommen und Vermögen ihrer Sfiefelternteile.

Das Gesetz befindet sich zum aktuellen Zeitpunkt noch in den parlamentarischen Beratungen. Die 2/3 Lesung wird voraussichtlich Anfang des kommenden Jahrs staftfinden.

Beschluss des BPT 2023:

Überweisung an die SPD-Bundestagsfraktion
Überweisungs-PDF: