Antrag 52/II/2024 Keine Queerfeindlichen Organisationen an Schulen – für einen Zertifikatsprozess externer Anbieter*innen

Status:
Nicht abgestimmt

Wir fordern von der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und den SPD-Mitgliedern des Berliner Senats die Einführung eines Zertifikatsprozesses für alle externe Anbieter*innen im schulischen Bereich, welche z.B. im Rahmen von Workshops, Unterrichtsbesuchen und Projekttagen in die Vermittlung von Lerninhalten an Schulen eingebunden werden. Im Rahmen dieses Zertifikatsprozesses soll sowohl eine Prüfung der Lehrinhalte als auch eine allgemeine Prüfung der Träger stattfinden, um zu versichern, dass diese dem Lehrplan, sowie dem Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, dem Antidiskriminierungsgesetz sowie weiteren relevanten Verträgen, Gesetzeslagen und Vorgaben entsprechen.

 

Die Kosten für den Zertifikatsprozess sollen durch die potentiellen Anbieter*innen selbst getragen werden. Staatliche bzw. landeseigene und staatlich geförderte Einrichtungen, Verbände und Vereine, wie bspw. die Landesstelle gegen Antidiskriminierung, Maneo, L-Support usw. sind dabei von der Zertifizierungspflicht auszunehmen.

 

Darüber hinaus fordern wir die Einbringung einer Bundesratsinitiative, die bundeseinheitliche Standards und die Einführung eines Zertifikatsprozesses festschreibt, um die Durchsetzung der Gesetzgebung zum Diskriminierungsschutz überall in Deutschland sicherzustellen. Die Berliner Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, den Erfolg dieser Initiative tatkräftig zu unterstützen.

Empfehlung der Antragskommission:
Vertagung auf LPT II-2025 (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

LPT II-2024 | Überweisung an FA V – Stadt des Wissens, SPDqueer

 

Stellungnahme FA Wissenschaft: 

52/II/2024 Beschlussempfehlung: Annahme

 

 

Stellungnahme FA Schule + AfB: Überweisung auf LPT II/25

Begründung:

Die Zuwendungsverfahren wurden jüngst reformiert. Die Auswirkungen auf den Antrag müssen noch untersucht werden. Bereits jetzt unterzeichnen die Zuwendungsempfänger eine entsprechende Erklärung (Stichwort: Antisemitismusklausel). Zum aktuellen Zeitpunkt präferiert die AfB eine Überprüfung der zweckentsprechenden Mittelverwendung anstelle eines Zertifizierungsverfahrens. Eine zweckentsprechende Mittelverwendung dürfte bereits jetzt in den im Antrag beschriebenen Konstellationen nicht vorliegen. Eine genaue Befassung ist uns aber erst nach dem LPT I/25 möglich.