Wir fordern von der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und den SPD-Mitgliedern des Berliner Senats die Einführung eines Zertifikatsprozesses für alle externe Anbieter*innen im schulischen Bereich, welche z.B. im Rahmen von Workshops, Unterrichtsbesuchen und Projekttagen in die Vermittlung von Lerninhalten an Schulen eingebunden werden. Im Rahmen dieses Zertifikatsprozesses soll sowohl eine Prüfung der Lehrinhalte als auch eine allgemeine Prüfung der Träger stattfinden, um zu versichern, dass diese dem Lehrplan, sowie dem Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, dem Antidiskriminierungsgesetz sowie weiteren relevanten Verträgen, Gesetzeslagen und Vorgaben entsprechen.
Die Kosten für den Zertifikatsprozess sollen durch die potentiellen Anbieter*innen selbst getragen werden. Staatliche bzw. landeseigene und staatlich geförderte Einrichtungen, Verbände und Vereine, wie bspw. die Landesstelle gegen Antidiskriminierung, Maneo, L-Support usw. sind dabei von der Zertifizierungspflicht auszunehmen.
Darüber hinaus fordern wir die Einbringung einer Bundesratsinitiative, die bundeseinheitliche Standards und die Einführung eines Zertifikatsprozesses festschreibt, um die Durchsetzung der Gesetzgebung zum Diskriminierungsschutz überall in Deutschland sicherzustellen. Die Berliner Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, den Erfolg dieser Initiative tatkräftig zu unterstützen.
Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitgliedern des Berliner Senats werden aufgefordert, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass alle externen Anbieter*innen im schulischen Bereich, welche z.B. im Rahmen von Workshops, Unterrichtsbesuchen und Projekttagen in die Vermittlung von Lerninhalten an Schulen eingebunden werden, in ihren Lehrinhalten als auch in ihrer sonstigen Tätigkeit den Grundsätzen der Gleichbehandlung und Gleichberechtigung gerecht werden. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Sexualaufklärung. Es ist nicht akzeptabel, wenn Träger in Schulen eingeladen werden, die in ihren Veranstaltungen oder Publikationen queerfeindliche Ideologien verbreiten.
Hierbei ist auch die Etablierung eines Zertifikatsprozesses zu prüfen, der sowohl eine Prüfung der Lehrinhalte als auch eine Prüfung der sonstigen Tätigkeit der Träger stattfinden, um zu garantieren, dass diese dem Lehrplan entsprechen sowie nicht im Widerspruch zu den Grundsätzen des Grundgesetzes, des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und des Berliner Landesantidiskriminierungsgesetzes stehen. Staatliche bzw. landeseigene Einrichtungen, wie bspw. die Landesstelle gegen Antidiskriminierung, sind dabei von der Zertifizierungspflicht auszunehmen.
Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitgliedern des Berliner Senats werden aufgefordert, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass alle externen Anbieter*innen im schulischen Bereich, welche z.B. im Rahmen von Workshops, Unterrichtsbesuchen und Projekttagen in die Vermittlung von Lerninhalten an Schulen eingebunden werden, in ihren Lehrinhalten als auch in ihrer sonstigen Tätigkeit den Grundsätzen der Gleichbehandlung und Gleichberechtigung gerecht werden. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Sexualaufklärung. Es ist nicht akzeptabel, wenn Träger in Schulen eingeladen werden, die in ihren Veranstaltungen oder Publikationen queerfeindliche Ideologien verbreiten.
Hierbei ist auch die Etablierung eines Zertifikatsprozesses zu prüfen, der sowohl eine Prüfung der Lehrinhalte als auch eine Prüfung der sonstigen Tätigkeit der Träger stattfinden, um zu garantieren, dass diese dem Lehrplan entsprechen sowie nicht im Widerspruch zu den Grundsätzen des Grundgesetzes, des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und des Berliner Landesantidiskriminierungsgesetzes stehen. Staatliche bzw. landeseigene Einrichtungen, wie bspw. die Landesstelle gegen Antidiskriminierung, sind dabei von der Zertifizierungspflicht auszunehmen.
