Die Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft der Jungsozialistinnen und Jungsozialisten (Jusos) im Landesverband Berlin (B – 52 – 2007 – 02, LV 25.02.08, 14.11.2011) werden folgendermaßen geändert:
In § 12 wird (4) wird nach Satz 1 eingefügt:
„Die Delegierten der LDK werden für jeweils ein Jahr gewählt.“
Die Zahl der zu wählenden Landesdelegierten der Juso-Kreisverbände ergibt sich aus einem jährlich neu zu bestimmenden Delegiertenschlüssel.
Empfehlung der Antragskommission:
Rücküberweisung an den Antragsteller
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