Antrag 91/I/2023 Keine Erhöhung der Pflegekosten durch gestiegene Energiepreise!

Status:
Annahme

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und die Abgeord­netenhausfraktion werden aufgefordert sicherzustellen, dass die gestiegenen Energiekosten in den Pflegeheimen nicht zu einer zusätzlichen Belastung der Pflegeheimbewohner_innen führen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und die Abgeord­netenhausfraktion werden aufgefordert sicherzustellen, dass die gestiegenen Energiekosten in den Pflegeheimen nicht zu einer zusätzlichen Belastung der Pflegeheimbewohner_innen führen.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme Senat 2024:

Auf Antrag eines Pflegedienstes muss die für Pflege zuständige Senatsverwaltung als Sozialhilfeträger mit dem Pflegedienst eine Vereinbarung nach § 76a Abs. 3 SGB XII über die Höhe der Investitionskosten (Prozentsatz als Zuschlag auf die allgemeinen Pflegeleistungen) schließen. Die Vereinbarung ist Voraussetzung dafür, dass die Sozialämter die Kosten im Rahmen der Hilfe zur Pflege übernehmen können. Die vereinbarten Prozentsätze für Investitionsentgelte sind unter Einrichtungssuche nach Typ (Pflegeeinrichtungen) veröffentlicht.

Stellungnahme AH-Fraktion 2024:

Die finanzielle Entlastung von Bewohner*innen von Pflegeheimen ist für die SPD-Fraktion ein Anliegen von besonderer Wichtigkeit und für viele Bürger*innen dieser Stadt ein wichtiges Anliegen. Im Koalitionsvertrag wurde deswegen festgehalten, dass das Ziel, ein Pflegewohngeld, mit dem Investitionskosten anteilig übernommen werden sollen, verfolgt werden soll (S.95).
Überweisungs-PDF: