Antrag 119/I/2024 Keine Entmündigung durch Bezahlkarten – Würde ist nicht verhandelbar!

Auf der Ministerpräsident*innenkonferenz vom Februar 2024 wurde ein verheerender Beschluss gefasst: Bezahlkarten sollen bundesweit für Geflüchtete eingesetzt werden, um so ihre monetären Leistungen zu erhalten. Die bisher in bar ausgezahlten Beträge sollen nun komplett auf einer Debit-Karte hinterlegt werden, um dem rassistischen Vorwurf der gewinnbringenden Ausnutzung von Transferleistungen gerecht zu werden. Durch diesen Beschluss werden ganz eindeutig rassistische Ressentiments verstärkt, die üblicherweise von Rechten geteilt werden. Vor dem Hintergrund, dass eine alleinstehende Person nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einen Anspruch von 460€ im Monat hat, ergibt sich sowieso die Frage bei den aktuellen wirtschaftlichen Umständen, welcher Teil von dieser unwürdigen Summe „ins Ausland“ verschickt werden soll.

 

Die vorgeschobene Begründung des verringerten behördlichen Aufwands kann ziemlich simpel durch den medialen Auftritt diverser Politiker*innen entkräftet werden, denn es stellt sich die Frage, warum die Verantwortlichen nicht einfach die Transferleistungen auf normale Konten überweisen.

 

Es ist nicht hinnehmbar, dass eine sozialdemokratisch angeführte Bundesregierung rechte Forderungen übernimmt und sich so einem rassistischen Diskurs beugt, statt gegen ihn anzuarbeiten und die Situation von Geflüchteten nachhaltig zu verbessern.

 

Es lässt sich festhalten: Die vorgeschlagene Einführung von Bezahlkarten für Geflüchtete ist nichts weniger als ein offener Angriff auf die Würde und Selbstbestimmung der betroffenen Menschen. Diese paternalistische Maßnahme reduziert Geflüchtete auf bloße Empfänger*innen staatlicher Almosen und entzieht ihnen die Kontrolle über ihr eigenes Leben.

 

Diskriminierende Praxis

Die Bezahlkarten könnten als Instrument der sozialen Kontrolle und als Ausdruck einer diskriminierenden Haltung gegenüber Geflüchteten verstanden werden. Sie senden die Botschaft, dass Geflüchtete nicht vertrauenswürdig genug sind, um mit Bargeld umzugehen oder ihre finanziellen Angelegenheiten selbst zu regeln. Dies ist eindeutig eine Form der institutionellen Diskriminierung.

 

Wir dürfen uns nicht von den fadenscheinigen Argumenten der Befürworter*innen täuschen lassen. Es gibt keine Belege dafür, dass Bargeldzahlungen ein wesentlicher Anreiz für Migration sind. Die Unterstellung, Geflüchtete würden staatliche Leistungen missbrauchen, um Geld ins Ausland zu schicken, ist eine infame Unterstellung, die auf Vorurteilen und nicht auf Fakten basiert.

 

Wir fordern daher:

  • Die Ablehnung der Einführung von Bezahlkarten für Geflüchtete, aber auch für alle weiteren Bevölkerungsgruppen, wie z.B. Empfänger*innen von Sozialleistungen durch alle Mandatsträger*innen
  • Einen Stopp der Pläne zur Einführung von Bezahlkarten für Geflüchtete
  • Die Beibehaltung und signifikante Erhöhung von Bargeldleistungen, um die Würde, Selbstbestimmung und soziale Teilhabe der Geflüchteten zu gewährleisten.
  • Eine Asylpolitik, die auf Fakten basiert und die Grundrechte aller Menschen respektiert, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus.

 

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 118/I/2024 (Konsens)