Die SPD und die SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses sind aufgefordert, den am Wochenende bekannt gewordenen Änderungswünschen der CDU-Fraktion am Berliner Mobilitätsgesetz nicht zu entsprechen.
Bei der Stadtentwicklungsplanung müssen die Verkehrsmittel des Umweltverbundes nach wie vor besonders berücksichtigt werden. Bleiben muss u.a.
- die Vorgabe, dass in jedem Bezirk mindestens zwei Beschäftigte für Planung und Umsetzung von Radverkehrsprojekten zuständig sind,
- die Förderung von Spielstraßen als Instrument der Verkehrsberuhigung,
- die Vorrangstellung des Fußverkehrs gegenüber dem motorisierten Individualverkehr.
Die von der CDU erneut aufgemachte Flächenkonkurrenz zu Gunsten des Individualverkehrs (= Autos) führt zur Benachteiligung der im Straßenverkehr vulnerablen Menschen – Kinder, Senior*innen, Menschen mit Beeinträchtigungen, Frauen, etc. – und zur Nicht-Umsetzung der Projekte \“Queren in einem Zug\“ bzw. \“verlängerte Grünphasen für den Fußverkehr\“.
Die bekannt gewordenen neuen Mobilitätsbelange betreffen Menschen mit Beeinträchtigung in ihrem Sicherheitsverlangen extrem stark. Zur Vermeidung von Exklusion sind weiterhin zu gewährleisten:
- eine grundsätzliche bauliche Trennung von Geh- und Radwegen (ein seit Jahrzehnten in Berlin geltendes Schutzprinzip – vgl. § 50 Abs. 13 MobG BE; AV Geh- und Radwege, A.III),
- sollten gemeinsame Geh- und Radwege nach einer Prüfung unvermeidbar sein, müssen diese weiterhin über eine Breite von mindestens 3,20 m bzw. im Zweirichtungsverkehr von vorzugsweise mindestens 4,00 m verfügen – 2,5 m reichen keinesfalls aus,
- eine allein dem Fußverkehr vorbehaltene Gehwegbreite von mindestens 1,80 m, damit Nutzer*innen radgebundener Hilfsmittel einander begegnen und Menschen mit Gehbeeinträchtigungen von einer Begleitperson unterstützt werden können.
Die SPD und die SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses sind aufgefordert, den am Wochenende bekannt gewordenen Änderungswünschen der CDU-Fraktion am Berliner Mobilitätsgesetz nicht zu entsprechen.
Bei der Stadtentwicklungsplanung müssen die Verkehrsmittel des Umweltverbundes nach wie vor besonders berücksichtigt werden. Bleiben muss u.a.
- die Vorgabe, dass in jedem Bezirk mindestens zwei Beschäftigte für Planung und Umsetzung von Radverkehrsprojekten zuständig sind,
- die Förderung von Spielstraßen als Instrument der Verkehrsberuhigung,
- die Vorrangstellung des Fußverkehrs gegenüber dem motorisierten Individualverkehr.
Die von der CDU erneut aufgemachte Flächenkonkurrenz zu Gunsten des Individualverkehrs (= Autos) führt zur Benachteiligung der im Straßenverkehr vulnerablen Menschen – Kinder, Senior*innen, Menschen mit Beeinträchtigungen, Frauen, etc. – und zur Nicht-Umsetzung der Projekte „Queren in einem Zug“ bzw. „verlängerte Grünphasen für den Fußverkehr“.
Die bekannt gewordenen neuen Mobilitätsbelange betreffen Menschen mit Beeinträchtigung in ihrem Sicherheitsverlangen extrem stark. Zur Vermeidung von Exklusion sind weiterhin zu gewährleisten:
- eine grundsätzliche bauliche Trennung von Geh- und Radwegen (ein seit Jahrzehnten in Berlin geltendes Schutzprinzip – vgl. § 50 Abs. 13 MobG BE; AV Geh- und Radwege, A.III),
- sollten gemeinsame Geh- und Radwege nach einer Prüfung unvermeidbar sein, müssen diese weiterhin über eine Breite von mindestens 3,20 m bzw. im Zweirichtungsverkehr von vorzugsweise mindestens 4,00 m verfügen – 2,5 m reichen keinesfalls aus,
- eine allein dem Fußverkehr vorbehaltene Gehwegbreite von mindestens 1,80 m, damit Nutzer*innen radgebundener Hilfsmittel einander begegnen und Menschen mit Gehbeeinträchtigungen von einer Begleitperson unterstützt werden können.