Antrag 54/I/2020 Keine beleuchteten XXL-Werbebanner an bewohnten Wohnhäusern und Arbeitsstätten zulasten der Gesundheit

Status:
Annahme mit Änderungen

Die grell erleuchteten Großflächenwerbungen an den Hausfassaden breiten sich in großer Schnelligkeit in unserer Stadt aus.

Für die hinter dieser Großwerbung lebenden und arbeitenden Menschen bedeutet es Abdunkelung ihrer Lebens- oder Arbeitsumgebung am Tag und extrem hohe Lichtexpositionen in der Nacht.

  1.  dass die Genehmigung dieser Form von Großflächenwerbung durch Berliner Bezirksämter nur dann erteilt werden kann, wenn durch diese angeleuchteten Großplanen die Menschen keine Gesundheitsschäden erleiden.
  2. dass die Genehmigung dieser Form von Großflächenwerbung nur dann durch die Berliner Bezirksämter erteilt werden kann, wenn durch die Werbeplane die natürliche Belüftung und die Belichtung mit Tageslicht nicht beeinträchtigt ist.
  3. über eine jährliche differenzierte Veröffentlichung der eingenommenen Sondernutzungsgebühren für Großwerbung durch den jeweiligen Bezirk Transparenz in diesem Markt zu bringen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Änderung Überschrift:

Keine beleuchteten XXL-Werbebanner an bewohnten Wohnhäusern und Arbeitsstätten zulasten der Gesundheit

 

 

Die grell erleuchteten Großflächenwerbungen an den Hausfassaden breiten sich in großer Schnelligkeit in unserer Stadt aus.

Für die hinter und gegenüber dieser Großwerbung lebenden und arbeitenden Menschen bedeutet es Abdunkelung ihrer Lebens- oder Arbeitsumgebung am Tag und extrem hohe Lichtexpositionen in der Nacht.

  1.  dass die Genehmigung dieser Form von Großflächenwerbung durch Berliner Bezirksämter nur dann erteilt werden kann, wenn durch diese angeleuchteten Großplanen die Menschen keine Gesundheitsschäden erleiden.
  2. dass die Genehmigung dieser Form von Großflächenwerbung nur dann durch die Berliner Bezirksämter erteilt werden kann, wenn durch die Werbeplane die natürliche Belüftung und die Belichtung mit Tageslicht nicht beeinträchtigt ist.
  3. über eine jährliche differenzierte Veröffentlichung der eingenommenen Sondernutzungsgebühren für Großwerbung durch den jeweiligen Bezirk Transparenz in diesem Markt zu bringen.

 

Beschluss: Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:

Änderung Überschrift:

Keine beleuchteten XXL-Werbebanner an bewohnten Wohnhäusern und Arbeitsstätten zulasten der Gesundheit

 

 

Die grell erleuchteten Großflächenwerbungen an den Hausfassaden breiten sich in großer Schnelligkeit in unserer Stadt aus.

Für die hinter und gegenüber dieser Großwerbung lebenden und arbeitenden Menschen bedeutet es Abdunkelung ihrer Lebens- oder Arbeitsumgebung am Tag und extrem hohe Lichtexpositionen in der Nacht.

  1.  dass die Genehmigung dieser Form von Großflächenwerbung durch Berliner Bezirksämter nur dann erteilt werden kann, wenn durch diese angeleuchteten Großplanen die Menschen keine Gesundheitsschäden erleiden.
  2. dass die Genehmigung dieser Form von Großflächenwerbung nur dann durch die Berliner Bezirksämter erteilt werden kann, wenn durch die Werbeplane die natürliche Belüftung und die Belichtung mit Tageslicht nicht beeinträchtigt ist.
  3. über eine jährliche differenzierte Veröffentlichung der eingenommenen Sondernutzungsgebühren für Großwerbung durch den jeweiligen Bezirk Transparenz in diesem Markt zu bringen.

 

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):

Stellungnahme der AH-Fraktion 2022: Die SPD-Fraktion hat zu dem Anliegen des Antrags im März 2021 gemeinsam mit den Koalitionspartnern einen Antrag in Abgeordnetenhaus eingebracht, der im Mai 2021 beschlossen wurde (Drucksache 18/3456). Darin wird der Senat u.a. aufgefordert, die Beleuchtung von Baugerüstwerbung an bewohnten Gebäuden zu untersagen.  Gemäß der Mitteilung zur Kenntnisnahme des Senats (Drucksache 18/3943) hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen anlässlich des Beschlusses des Abgeordnetenhauses im Juni 2021 bei einer Sitzung der Amts- und Fachbereichsleitungen der Bau- und Wohnungsaufsicht dieses Thema erneut mit Bezirksvertreterinnen und Bezirksvertretern erörtert. Zusätzlich wurde gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ein entsprechendes Rundschreiben (VI MB Nr. 55 / 2021 - Schutzplanen und Werbeanlagen an Baugerüsten) veröffentlicht.

Stellungnahme des Senats 2022: Die Senatsverwaltung hat ein Werbekonzept erstellt, um Werbeanlagen stadtbildverträglich zu gestalten. Dieses Konzept ist als Handlungsempfehlung für die Bezirke herausgegeben worden. U.a. werden darin die verschiedenen Werbeträger, z.B. großflächige Werbung, Riesenposter an Baugerüsten sowie Riesenposter außerhalb von Baugerüsten, in diesem Konzept nach stadtbild(un)verträglichen Gesichtspunkten eingeordnet, um einer Verunstaltung des Stadtraums vorzubeugen und die Möglichkeiten der Anbringung von großflächiger Werbung einzuschränken. Mit dem Rundschreiben RS VI MB 55/2021 Schutzplanen und Werbeanlagen an Baugerüsten (berlin.de) vom 15.12.2021 werden die Bau- und Wohnungsaufsichtsämter und die Straßen- und Grünflächenämter auf die Möglichkeit des ordnungsbehördlichen Einschreitens gegen belästigende Werbung gem. § 11 Abs. 1 BauO Bln hingewiesen. Diese Regelung gibt den Bauaufsichtsämtern ein repressives Instrument an die Hand, gegen Werbung ordnungsbehördlich einzuschreiten, wenn sich im Einzelfall Bewohnerinnen und Bewohner über störende Beeinträchtigungen von Werbung in Form von Riesenposter/ bedruckten Schutzplanen vor Aufenthaltsräumen beschweren.
Überweisungs-PDF: