Antrag 273/I/2025 Keine Absenkung des Datenschutzes! Beibehaltung der Bestellungspflicht für Datenschutzbeauftragte privater Unternehmen
AntragstellerInnen:
KDV Steglitz-Zehlendorf
Der Landesparteitag möge beschließen:
Die Mitglieder der SPD-Fraktion im deutschen Bundestag und die SPD-Mitglieder in der Bundesregierung werden aufgefordert, die in § 38 Abs. 1 S. 1 Bundesdatenschutzgesetz geregelte die Pflicht privater Unternehmen, eine*n Datenschutzbeauftragte*n zu bestellen, wenn mindestens 20 Personen mit der automatisierten Verarbeitung von Daten beschäftigt sind, nicht zu ändern.
Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Annahme, Streichung BPT, Überweisung Landesgruppe (Konsens)
Überweisen an:
Landesgruppe
Beschluss:
Annahme
Text des Beschlusses:
Die Mitglieder der SPD-Fraktion im deutschen Bundestag und die SPD-Mitglieder in der Bundesregierung werden aufgefordert, die in § 38 Abs. 1 S. 1 Bundesdatenschutzgesetz geregelte die Pflicht privater Unternehmen, eine*n Datenschutzbeauftragte*n zu bestellen, wenn mindestens 20 Personen mit der automatisierten Verarbeitung von Daten beschäftigt sind, nicht zu ändern.
Überweisen an:
Landesgruppe
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der Landesgruppe 2026:
Der Bundeskanzler hat sich im Rahmen der Föderalen Modernisierungsagenda zum Abbau von Bürokratie mit den Ministerpräsident:innen darauf geeinigt, dass die Bundesregierung bis zum 31.12.2026 eine Aufhebung des §38 BDSG einbringen wird und damit die Pflicht zur Bestellung von Datenschutzbeauftragten im nichtöffentlichen Bereich auf die Regelung in Art. 37 DSGVO beschränken wird.
This Antrag was published on Donnerstag, 24. April 2025 at 14:03.