Antrag 273/I/2025 Keine Absenkung des Datenschutzes! Beibehaltung der Bestellungspflicht für Datenschutzbeauftragte privater Unternehmen

Status:
Annahme

Die Mitglieder der SPD-Fraktion im deutschen Bundestag und die SPD-Mitglieder in der Bundesregierung werden aufgefordert, die in § 38 Abs. 1 S. 1 Bundesdatenschutzgesetz geregelte die Pflicht privater Unternehmen, eine*n Datenschutzbeauftragte*n zu bestellen, wenn mindestens 20 Personen mit der automatisierten Verarbeitung von Daten beschäftigt sind, nicht zu ändern.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Annahme, Streichung BPT, Überweisung Landesgruppe (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die Mitglieder der SPD-Fraktion im deutschen Bundestag und die SPD-Mitglieder in der Bundesregierung werden aufgefordert, die in § 38 Abs. 1 S. 1 Bundesdatenschutzgesetz geregelte die Pflicht privater Unternehmen, eine*n Datenschutzbeauftragte*n zu bestellen, wenn mindestens 20 Personen mit der automatisierten Verarbeitung von Daten beschäftigt sind, nicht zu ändern.

 

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der Landesgruppe 2026:
Der Bundeskanzler hat sich im Rahmen der Föderalen Modernisierungsagenda zum Abbau von Bürokratie mit den Ministerpräsident:innen darauf geeinigt, dass die Bundesregierung bis zum 31.12.2026 eine Aufhebung des §38 BDSG einbringen wird und damit die Pflicht zur Bestellung von Datenschutzbeauftragten im nichtöffentlichen Bereich auf die Regelung in Art. 37 DSGVO beschränken wird.
Überweisungs-PDF: