Antrag 127/I/2023 Keine Abschiebungen nach Afghanistan und in den Iran

Status:
Annahme

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Bundestages auf, Abschiebungen nach Afghanistan weiterhin auszusetzen bzw. sich für die Aussetzung einzusetzen. Abschiebungen in das Land, das von den Taliban terrorisiert wird, sind nicht vertretbar. Insbesondere für einen Rechtsstaat. Ungeachtet der Personen, die die Abschiebung betreffen würde.

 

Die Berliner Bundestagsabgeordneten fordern wir auf, sich öffentlich gegen Überlegungen zur Abschiebung von Schutzsuchenden nach Afghanistan zu stellen.

 

Des Weiteren fordern wir die Bundesregierung auf, endlich einen Abschiebestopp über den Iran zu verhängen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Bundestages auf, Abschiebungen nach Afghanistan weiterhin auszusetzen bzw. sich für die Aussetzung einzusetzen. Abschiebungen in das Land, das von den Taliban terrorisiert wird, sind nicht vertretbar. Insbesondere für einen Rechtsstaat. Ungeachtet der Personen, die die Abschiebung betreffen würde.

 

Die Berliner Bundestagsabgeordneten fordern wir auf, sich öffentlich gegen Überlegungen zur Abschiebung von Schutzsuchenden nach Afghanistan zu stellen.

 

Des Weiteren fordern wir die Bundesregierung auf, endlich einen Abschiebestopp über den Iran zu verhängen.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme Landesgruppe 2024:

Länderspezifische Abschiebestopps werden nach §60a Aufenthaltsgesetz von den Bundesländern für 3 Monate erlassen. Längere länderspezifische Abschiebestopps benötigen nach §23 (1) Aufenthaltsgesetz das Einvernehmen des Bundes.

Nach Afghanistan finden aufgrund der immer noch ausgesetzten diplomatischen Beziehungen keine Abschiebungen statt.

Der Vollzug des Aufenthaltsrechts, ebenso wie die Anordnung von Abschiebestopps, fällt in die Zuständigkeit der Länder. Die Länder können einen solchen Stopp aus humanitären oder völkerrechtlichen Gründen für längstens drei Monate anordnen. Ein Abschiebestopp von länger als sechs Monaten kann nur bundeseinheitlich im Einvernehmen mit dem BMI erfolgen.

Die Innenminister:innen-Konferenz (IMK) vom 02.12.2022 hat beschlossen, den bestehenden Abschiebestopp in den Iran zu verlängern. Das BMI hat allen durch die Länder initiierten Entscheidungen zu Abschiebestopps seit Beginn der Proteste im Iran im Oktober 2022 bislang zugestimmt.

Auf der IMK von Dezember 2023 wurde hingegen seitens der Länder der Abschiebestopp nicht verlängert. Damit lief dieser zum 31.12.2023 aus. Hier gilt nun eine Sonderregelung: Asylanträge von politisch besonders gefährdeten Menschen gehen in ein beschleunigtes Verfahren.

Bei Hinweisen auf Abschiebungen in den Iran empfiehlt es sich, das Gespräch mit der zuständigen Behörde zu suchen und auf die Sonderregelung verweisen, sowie die weiterhin angespannte Menschenrechtssituation im Iran.

Beschluss des BPT 2023:

Überweisung an SPD-Bundestagsfraktion
Überweisungs-PDF: