Die Senatsverwaltung wird aufgefordert, die Ladenöffnung am 24. Dezember 2017 für Verkaufsstellen nach § 4 Abs. 4 Berliner Ladenöffnungsgesetz (BerlLadÖffG) zu untersagen.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
