Wir fordern, dass die geplante Regelung zum „Vaterschaftsurlaub“ auf eine „Partner*innenfreistellung“ ausgeweitet und somit umbenannt wird, um sowohl gleichgeschlechtliche Paarbeziehungen anzuerkennen, als auch die Möglichkeit der Freistellung für die / den Partner*in von gebärenden Personen oder die Benennung einer Person z.B. durch Alleinerziehende zu ermöglichen, welche nicht an die biologische Erzeugerschaft gebunden ist.
Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch 61/I/2023 (Konsens)
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