Antrag 81/I/2021 Kein besonderer Schutz für Staaten und Staatsorgane

Der §90 StGB, der die Verunglimpfung der*des Bundespräsident*in bestraft, schützt nicht die Person sondern das Amt der*des Bundespräsident*in. Das Amt selber nimmt jedoch durch Verunglimpfungen keinen Schaden und die Person des*der Bundespräsident*in kann gegen die Verunglimpfung, wenn sie die Voraussetzungen einer Beleidigung erfüllt, immer noch strafrechtlich vorgehen.

 

Der Schutz des Beleidigungsparagraphen muss hier ausreichen, da eine Verunglimpfung sich wohl zum größtenteils auf das Amt in Verbindung mit der Person richtet und daher auch keine große Strafbarkeitslücke entsteht. Das Amt selbst ist nicht schutzwürdiger als jedes andere öffentliche Amt. Die Repräsentationsfunktion alleine kann keine besondere Schutzwürdigkeit hervorrufen, die über den Schutz der persönlichen Ehre welcher aus der Menschenwürde erwächst hinausgeht.

 

Auch ausländische Würdenträger*innen und Organe sind nicht über den durch den Beleidigungsparagraphen gewährten Schutz hinausgehend schutzwürdig.

 

Der Staat selber kann sich ebenfalls nicht auf eine besondere Schutzwürdigkeit bei Verunglimpfungen, die unter der Schwelle der Verfassungsfeindlichkeit bleiben, berufen. Der Staat und der damit verbundene öffentliche Frieden sind durch die bloße Verunglimpfung nicht in ihrem Bestand gefährdet, weshalb die Strafwürdigkeit der Verunglimpfung nicht ersichtlich ist.

 

Ähnlich verhält es sich beim Schutz von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten. Flaggen und Hoheitszeichen sind über andere Paragraphen (Diebstahl und Sachbeschädigung) bereits ausreichend geschützt sowie in besonderen Fällen auch über den Volksverhetzungsparagraphen, ein darüber hinausgehendes Schutzwürdigkeit ist auch hier nicht erkennbar.

 

Die Paragraphen 90 StGB und 90a StGB sowie 104 StGB sollen ersatzlos gestrichen werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Rechte Terrorserie in Neukölln umfassend aufklären!

 

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses von Berlin auf, die rechte Terrorserie in Neukölln in ihrer Gesamtheit, also unter Einbeziehung der Brandanschläge auf das Anton-Schmaus-Haus ab 2010, sowie dem Mord an Burak Bektaş und möglichen Verbindungen mit dem NSU-Komplex, umfassend aufzuklären und parlamentarisch im Innen- und Rechtsausschuss aufzuarbeiten.

 

Wir begrüßen, dass der Innensenator die ehemalige Polizeipräsidentin von Eberswalde und einen früheren Bundesanwalt beauftragt hat, die bisherigen Ermittlungsabläufe zu der rechtsextremistischen Straftatenserie unabhängig zu überprüfen und die Ergebnisse im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses vorzustellen und parlamentarisch aufzuarbeiten. Dabei sollen rechtsextremistische Strukturen in Berlin und ihre Verbindungen über das Land Berlin hinaus, sowie mögliche Versäumnisse bei den Ermittlungen und der Strafverfolgung durch die unabhängigen Sonderbeauftragten überprüft und umfassend aufgeklärt werden. Soweit dies nicht vor Ende der Wahlperiode abgeschlossen werden kann, soll ein Sachstandsbericht über den bisherigen Gang des Verfahrens sowie über die bisherigen Feststellungen abgegeben werden, um die Aufklärung ggf. in der nächsten Wahlperiode fortzusetzen.