Antrag 67/I/2017 Kapitalsteuer

Status:
Erledigt

Eine sozialdemokratisch geführte Bundesregierung wird eine jährlich erhobene, progressive Kapitalsteuer auf das Gesamtvermögen der reichsten Bürgerinnen und Bürger einführen.

 

Bis zu einem Vermögen von 1 Million € wird keine Kapitalsteuer erhoben, zwischen 1-5 Mio. € beträgt der Steuersatz ein Prozent, über 5 Mio. € 2 %.

 

Zur Erfassung des Vermögens ist ein nationaler Datenaustausch zwischen Bankinstituten und Steuerbehörden erforderlich. Auch wird sich die Bundesregierung international, vor allem auf europäischer Ebene, für einen automatischen Bankdatenaustausch einsetzen, analog des  Fatca-Abkommens (foreign account tax compliance act) der USA.

 

Ziel ist es auch, jedem Steuerzahler  (wie bereits in einigen US Staaten und Frankreich) eine „vorausgefüllte Steuererklärung“ jährlich zuzustellen, in der seine Aktiva und Passiva bereits erhalten sind. Gegen diese kann der Betreffende natürlich Einspruch erheben, wenn er begründete Abweichungen geltend machen kann.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 66/I/2017 (Konsens)