Antrag 203/I/2015 Kandidat*innen-Aufstellung gendergerecht

Politik wird von Menschen getragen. Menschen geben Politik ein Gesicht.

Die Berliner SPD kann nur überzeugen, wenn alle Geschlechter gleichermaßen in der Öffentlichkeit als Repräsentant*innen unserer Politik wahrgenommen werden. Deshalb sind bei der Kandidat*innen-Aufstellung für die Berlin-Wahl 2016 folgende Maßnahmen umzusetzen:

 

  1. Im Vorfeld der Kandidat*innen-Aufstellung für die Berlin-Wahl 2016 stellt der SPD Landesverband noch vor der Sommerpause eine Handreichung zusammen, die unter Gendergesichtspunkten über die Beschlusslage zur Kandidat*innen-Aufstellung informiert. Dazu gehören neben den statuarischen Vorgaben und dem Leitbild für geschlechtergerechte Politik der SPD Berlin mit Erläuterungen und Beispielen insbesondere Bindungen durch selbstverpflichtende Beschlüsse des Landesvorstandes, des Landesparteitages sowie des Bundesparteitages. Darüber hinaus werden Frauen gezielt angesprochen und motiviert, sich für ein Mandat zu bewerben. Dazu gehört auch, einen fiktiven Monat einer Mandatsträgerin darzustellen und in die Handreichung einzupflegen. In die Handreichung wird aufgenommen, dass im Falle direktdemokratischer Elemente (zum Beispiel einem Mitgliederentscheid) in einem ersten Schritt über die*den Spitzenkandidat*in entschieden wird. Im Anschluss daran werden geschlechtergetrennte Listen aufgestellt, die im Anschluss des Entscheides nach dem Reißverschlussprinzip zusammengefügt werden, sodass die Quotierung der Liste sichergestellt ist.
  2. Die SPD-Kreise wählen ein transparentes Verfahren bei der Aufstellung der Kandidat*innen und der Zeitpläne und versenden dieses per Mitgliederrundbrief rechtzeitig an alle Mitglieder. Die ASF wird an den Verhandlungen zur Aufstellung der Listen beteiligt. Die ASF hält eine Informationsveranstaltung für Kandidat*innen ab, bei der die Mandatsträger*innen die Kandidat*innen über ihre Aufgaben informieren.
  3. Die SPD-Kreise tragen im Rahmen einer Selbstverpflichtung dafür Sorge, dass in den Wahlkreisen für die Wahl zum Abgeordnetenhaus ebenso viele Frauen wie Männer direkt kandidieren. Frauen kandidieren ebenso wie Männer auch in aussichtsreichen Wahlkreisen. Welcher Wahlkreis aussichtsreich ist, darüber entscheidet auch das Wahlergebnis der Berlin-Wahl 2011.
  4. Die SPD-Kreise stellen sicher, dass mindestens eine der Wahllisten für die AGH-Wahl und die BVV-Wahl von einer*einem Spitzenkandidat*in angeführt wird, sodass in jedem Bezirk mindestens ein*e Spitzenkandidat*in (AGH und/oder BVV) um Stimmen für die SPD wirbt. Das Bezirksamt wird mindestens paritätisch besetzt. Diese Reihung darf durch die Verhandlung von Zählgemeinschaften nicht rückgängig gemacht werden. Die Wahllisten werden gemäß § 4 Wahlordnung im Reißverschlussprinzip bis zum Ende der Liste paritätisch aufgestellt.
  5. Um das gleichstellungspolitische Profil der SPD zu schärfen und Wähler*innen für die SPD zurückzugewinnen, wird der Landesverband gemeinsam mit den SPD-Kreisen Formate zur gezielten Ansprache der Berliner*innen entwickeln. Das Wahlprogramm und der Wahlkampf werden stringent aus weiblicher Perspektive innerhalb aller politischen Themenfelder entwickelt und geführt.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

LPT I/2015: Überweisung an Landesvorstand

 

 

Bericht:

Der Antrag ist in der Statutenkommission beraten worden, die Änderungen vorgeschlagen hat.

Der Landesgeschäftsführer hat gemeinsam mit der AG Gleichstellung eine „Handreichung zur Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten für das Abgeordnetenhaus und die BVV“ erarbeitet, die dem Landesvorstand vorgelegt wurde und die allen Kreisen zur Verfügung gestellt wurde.

 

Diese trug dem Anliegen des Antragsstellers ebenso Rechnung wie den Anliegen der Statutenkommission, sich im Rahmen des rechtlich möglichen zu bewegen.