Im Bundesjagdgesetz soll ein allgemeines Verbot der Jagd auf Hauskatzen und -hunde verankert werden. Dies kann durch eine Ergänzung um einen Satz 19 in § 19 „Sachliche Verbote“ II und eine entsprechende Änderung des § 23 geschehen. Dabei soll eine angemessene Übergangszeit von wenigen Jahren eingeräumt werden.
Impfpflicht bei Hauskatzen und -hunden einführen
Es soll in einer Zusammenarbeit der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft eine Liste der wichtigsten Impfungen erstellt werden, deren Verabreichung im geeigneten Alter gesetzlich vorgeschrieben werden soll.
Empfehlung der Antragskommission:
(Konsens)