Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, den Insolvenzgeldzeitraum auf sechs Monate zu verlängern. Zudem ist ein Insolvenzgeldanspruch auch vorzusehen, wenn ein Arbeitnehmer nach der Insolvenz für die Masse oder den Schuldner weiterarbeitet, aus Liquiditätsmangel seine dadurch entstehenden Entgeltansprüche aber nicht erfüllt werden.
Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, den Insolvenzgeldzeitraum auf sechs Monate zu verlängern. Zudem ist ein Insolvenzgeldanspruch auch vorzusehen, wenn ein Arbeitnehmer nach der Insolvenz für die Masse oder den Schuldner weiterarbeitet, aus Liquiditätsmangel seine dadurch entstehenden Entgeltansprüche aber nicht erfüllt werden.