Die Berliner SPD setzt sich dafür ein, das Car- Bike und Elektrofahrzeuge-Sharing in ganz Berlin zu ermöglichen.
Hierzu sind insbesondere folgende Maßnahmen umzusetzen
- Die Verpflichtung der Anbieter ihre Angebote in allen Teilen des Stadtgebiestes von Berlin vorzuhalten
- Bevorrechtigungen gemäß des Carsharing-Gesetzes (CsgG) für das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen und im Hinblick auf das Erheben von Gebühren für das Parken bzw. geordnete Abstellen auf öffentlichen Straßen oder Wegen, gemäß § 3 CsgG, sollen nur für Anbieter gelten, dessen Geschäftsgebiet ganz Berlin zu einheitlichen Konditionen umfasst
- Schaffung verbindlicher und stadtverträglicher Regelungen für ein geordnetes Abstellen der Mietfahrzeuge ohne Behinderung des Fußverkehrs.
- Erforderlichenfalls ist eine entsprechende Änderung des CsgG anzustreben.
Der Fachausschuss XI wird gleichzeitig beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, das verkehrsmittel- und plattformübergreifende Lösungen ermöglicht und Sharing-Konzepte im Verkehr nachhaltig und sozial gerecht gestaltet.
Die Berliner SPD setzt sich dafür ein, das Car- Bike und Elektrofahrzeuge-Sharing in ganz Berlin zu ermöglichen.
Hierzu sind insbesondere folgende Maßnahmen umzusetzen
- Die Verpflichtung der Anbieter ihre Angebote in allen Teilen des Stadtgebiestes von Berlin vorzuhalten
- Schaffung verbindlicher und stadtverträglicher Regelungen für ein geordnetes Abstellen der Mietfahrzeuge ohne Behinderung des Fußverkehrs.
- Erforderlichenfalls ist eine entsprechende Änderung des CsgG anzustreben.
Der Fachausschuss XI wird gleichzeitig beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, das verkehrsmittel- und plattformübergreifende Lösungen ermöglicht und Sharing-Konzepte im Verkehr nachhaltig und sozial gerecht gestaltet.
Die Berliner SPD setzt sich dafür ein, das Car- Bike und Elektrofahrzeuge-Sharing in ganz Berlin zu ermöglichen.
Hierzu sind insbesondere folgende Maßnahmen umzusetzen
- Die Verpflichtung der Anbieter ihre Angebote in allen Teilen des Stadtgebiestes von Berlin vorzuhalten
- Schaffung verbindlicher und stadtverträglicher Regelungen für ein geordnetes Abstellen der Mietfahrzeuge ohne Behinderung des Fußverkehrs.
- Erforderlichenfalls ist eine entsprechende Änderung des CsgG anzustreben.
Der Fachausschuss XI wird gleichzeitig beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, das verkehrsmittel- und plattformübergreifende Lösungen ermöglicht und Sharing-Konzepte im Verkehr nachhaltig und sozial gerecht gestaltet.
- Stellungnahme der AH-Fraktion 2020: Die SPD-Fraktion hat einen Antrag im November 2019 beschlossen, der die Ausweitung von Sharing-Angeboten auf das gesamte Stadtgebiet fordert. Dieser wird mit den Koalitionspartnern abgestimmt. Das ungeregelte Abstellen von Mietfahrzeugen, insbesondere auf Fußwegen soll im Rahmen des Mobilitätsgesetzes – möglichst im Fußverkehrsteil – geregelt werden. Die ggf. notwendige Zuarbeit der zuständigen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in Bezug auf z.B. Änderungen im Berliner Straßengesetz wird von der SPD-Fraktion eingefordert.