Antrag 110/I/2023 Inklusive Begleitung von Sendungen des RBB Berlin und Brandenburg zu ermöglichen

Status:
Annahme

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats von Berlin, setzen sich dafür ein, dass beim Sender RBB Berlin Brandenburg Sendungen für Berliner und Brandenburger inklusiv ausgestrahlt werden. Das betrifft insbesondere Informations- und Nachrichtensendungen. Das Angebot für Menschen mit Behinderungen soll weiterentwickelt werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats von Berlin, setzen sich dafür ein, dass beim Sender RBB Berlin Brandenburg Sendungen für Berliner und Brandenburger inklusiv ausgestrahlt werden. Das betrifft insbesondere Informations- und Nachrichtensendungen. Das Angebot für Menschen mit Behinderungen soll weiterentwickelt werden.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme Senat 2024:

Zum 01.01.2024 hat der Senat gemeinsam mit dem RBB einen neuen Rundfunkstaatsvertrag geschlossen. Darin ist festgehalten: Der Rundfunk Berlin-Brandenburg soll über sein bereits bestehendes Engagement hinaus im Rahmen der technischen und seiner finanziellen Möglichkeiten barrierefreie Angebote aufnehmen und deren Umfang stetig und schrittweise ausweiten, wobei den Belangen von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen Rechnung zu tragen ist. Der Rundfunk Berlin-Brandenburg erstattet dem Rundfunkrat mindestens alle drei Jahre Bericht über die getroffenen und zukünftigen Maßnahmen, die Verbindlichkeit der geplanten Maßnahmen und die dabei erzielten Fortschritte.

Die Untertitel-Quote im rbb lag im 1. Halbjahr 2023 bei ca. 73 Prozent. Bislang wird der Hauptabend wochentags von 19:30 Uhr bis 22:00 Uhr zu 100 Prozent mit Untertiteln angeboten. Ein nächster Ausbau erfolgte mit der Live-Untertitelung des neuen Vorabendprogrammes des rbb ab Mitte Januar 2024. So ist das Programm des rbb sowohl im Vor- als auch im Hauptabend von 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr mit Untertiteln für alle barrierefrei zugänglich. Darüber hinaus werden ab 2023 alle Web-Dokumentationen in der Mediathek mit Untertiteln angeboten.

Die Audiodeskription ermöglicht auch Menschen mit Sehbehinderungen einen barrierearmen Zugang zum Fernseh- und Onlineprogramm. 22 Prozent des rbb Programms werden mit einer Beschreibung für sehgeschädigte Menschen ausgestrahlt; im Hauptabendprogramm sind es 19 Prozent.

Darüber hinaus bietet rbb|24 bei Wahlen in Berlin und Brandenburg regelmäßig Beiträge in Leichter Sprache an.

Stellungnahme AH-Fraktion 2024:

Im dualen Rundfunksystem fällt insbesondere den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten der Auftrag zu, alle gesellschaftlichen Gruppen zu erreichen und mit Informations-, aber auch Unterhaltungsangeboten zu versorgen. Dennoch bietet erst der technologische Fortschritt der digitalen Transformation die Möglichkeiten, digitale Teilhabe inklusiv zu denken. Während die Intendant*innen der ARD-Sendanstalten 2011 den Ausbau barrierefreier Angebote beschlossen hatten, wurde erst der 2. Medienstaatsvertrag von 2022 zu einem nennenswerten Schritt auf dem Weg zur Verbesserung inklusiver Sendeangebote, insofern er in Verbindung mit der UN-Behindertenrechtskonvention europarechtliche Inklusionsvorgaben und Verpflichtungen zur barrierefreien Gestaltung von Medienangeboten umgesetzt hat. Seitdem sind Untertitelungen, Audiodeskription und Übersetzung durch Gebärdendolmetscher*innen besonders bei Nachrichtensendungen in lineare und nicht-linearer Verbreitung standardisiert. Alle drei Jahre haben die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihren Aufsichtsgremien gegenüber verpflichtend Bericht über den Fortschritt der Maßnahmen zu geben. Die Agh.-Fraktion hat einerseits ein Mitglied zur Aufsicht über die Verbesserung der Inklusionsmaßnahmen in den Rundfunkrat des RBB entsandt. Andererseits nimmt die Fraktion im Rahmen regelmäßiger Anhörungen im zuständigen Ausschuss die Gelegenheit wahr, die Verbesserungen digitaler Teilhabe in RBB, aber auch in ARD und ZDF zu prüfen.
Überweisungs-PDF: