Antrag 401/II/2019 Ini 01 - Initiativantrag und zugleich Ersetzungsantrag zum Antrag 128/II/2019 Verbeamtung von Lehrkräften

Status:
Annahme

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert eine langfristige Strategie zur Fachkräftesicherung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Berlins zu verfolgen.

 

  • Zu der Strategie soll die (Wieder-)Eröffnung der Möglichkeit der Verbeamtung für Lehrkräfte gehören, die diesen Weg für sich als richtig erachten.
  • Zahlreiche Lehrkräfte können oder auch wollen jedoch nicht wieder verbeamtet werden. Einen finanziellen Ausgleich für Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden wollen/können kann es mit der TdL nicht geben. Daher wollen wir zeitgleich zu der (Wieder-)Einführung der Verbeamtungs-möglichkeit für alle Lehrkräfte, die tariflich beschäftigt bleiben, einen Ausgleich in Form von Stundenabsenkung von 4 Stunden ermöglichen. Die Stundenabsenkung soll schrittweise eingeführt, jedoch innerhalb der Legislatur abgeschlossen werden, in der auch die Verbeamtung eingeführt wird.
  • Wir erkennen zudem an, dass die Wettbewerbsfähigkeit Berlins nicht nur unter der finanziellen Schlechterstellung leidet. Die Bemessung der Arbeitsbelastung der Lehrkräfte nur anhand des Stundendeputats ist veraltet und bedarf einer Reform. Um dem veränderten Rollenbild der Berliner Lehrkraft gerecht zu werden, werden wir gemeinsam mit Gewerkschaften die Debatte um gerechte, zukunftsorientierte und dem eigentlichen Profil unserer Lehrkräfte angemessene Arbeitszeitmodelle führen. Darin soll sich neben dem eigentlichen Unterrichtsdeputat vor allem die außerunterrichtliche Belastung in Form von Elternarbeit, Teambesprechung, Schulentwicklung, Korrekturen etc. wiederfinden. Die Erarbeitung der neuen Arbeitszeitmodelle soll in dem Schuljahr beginnen, indem wir mind. 80% unseres Lehrkräftebedarfs durch vollausgebildete Lehrkräfte decken, sie soll innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden und direkt zum Einsatz kommen.

Alle Versuche unsere Lehrkräfte im System zu halten werden nicht ausreichen, wenn wir nicht genug Lehrkräfte ausbilden. Daher werden wir zukünftig die Hochschulverträge so ausgestalten, dass die Zahl der angestrebten AbsolventInnen, sich an der prognostizierten Bedarfszahl (5 Jahre nach Abschluss der Verträge) orientiert sowie einen ausreichenden Puffer von mind. 500 zusätzlichen Plätzen beinhaltet. Ob dies im Rahmen der aktuellen Aufstellung der Lehramtsgänge an der Berliner School of education möglich ist oder ob es einer Ausgliederung bedarf bzw. sogar die Gründung einer eigenen Pädagogischen Hochschule angestrebt werden soll, muss intensiv im Vorfeld der nächsten Hochschulverträge geprüft und ggf. auf den Weg gebracht werden.

Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert eine langfristige Strategie zur Fachkräftesicherung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Berlins zu verfolgen.

 

  • Zu der Strategie soll die (Wieder-)Eröffnung der Möglichkeit der Verbeamtung für Lehrkräfte gehören, die diesen Weg für sich als richtig erachten.
  • Zahlreiche Lehrkräfte können oder auch wollen jedoch nicht wieder verbeamtet werden. Einen finanziellen Ausgleich für Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden wollen/können kann es mit der TdL nicht geben. Daher wollen wir zeitgleich zu der (Wieder-)Einführung der Verbeamtungs-möglichkeit für alle Lehrkräfte, die tariflich beschäftigt bleiben, einen Ausgleich in Form von Stundenabsenkung von 4 Stunden ermöglichen. Die Stundenabsenkung soll schrittweise eingeführt, jedoch innerhalb der Legislatur abgeschlossen werden, in der auch die Verbeamtung eingeführt wird.
  • Wir erkennen zudem an, dass die Wettbewerbsfähigkeit Berlins nicht nur unter der finanziellen Schlechterstellung leidet. Die Bemessung der Arbeitsbelastung der Lehrkräfte nur anhand des Stundendeputats ist veraltet und bedarf einer Reform. Um dem veränderten Rollenbild der Berliner Lehrkraft gerecht zu werden, werden wir gemeinsam mit Gewerkschaften die Debatte um gerechte, zukunftsorientierte und dem eigentlichen Profil unserer Lehrkräfte angemessene Arbeitszeitmodelle führen. Darin soll sich neben dem eigentlichen Unterrichtsdeputat vor allem die außerunterrichtliche Belastung in Form von Elternarbeit, Teambesprechung, Schulentwicklung, Korrekturen etc. wiederfinden. Die Erarbeitung der neuen Arbeitszeitmodelle soll in dem Schuljahr beginnen, indem wir mind. 80% unseres Lehrkräftebedarfs durch vollausgebildete Lehrkräfte decken, sie soll innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden und direkt zum Einsatz kommen.

Alle Versuche unsere Lehrkräfte im System zu halten werden nicht ausreichen, wenn wir nicht genug Lehrkräfte ausbilden. Daher werden wir zukünftig die Hochschulverträge so ausgestalten, dass die Zahl der angestrebten AbsolventInnen, sich an der prognostizierten Bedarfszahl (5 Jahre nach Abschluss der Verträge) orientiert sowie einen ausreichenden Puffer von mind. 500 zusätzlichen Plätzen beinhaltet. Ob dies im Rahmen der aktuellen Aufstellung der Lehramtsgänge an der Berliner School of education möglich ist oder ob es einer Ausgliederung bedarf bzw. sogar die Gründung einer eigenen Pädagogischen Hochschule angestrebt werden soll, muss intensiv im Vorfeld der nächsten Hochschulverträge geprüft und ggf. auf den Weg gebracht werden.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion 2020 (AK II):   In einer umfassenden Erörterung der Problematik unter Einbeziehung von SenBJF und SenFin hat der AK II feststellen müssen, dass ein Nachteilsausgleich für beim Land Berlin beschäftigte angestellte Lehrkräfte aus tariflichen Gründen nicht möglich ist.   Die SPD-Fraktion erkennt an, dass das Beschäftigungsverhältnis der Berliner Lehrkräfte, aktuell die Anstellung, für die jeweilige Lehrkraft einen Nachteil gegenüber verbeamteten Kollegen in anderen Bundesländern beinhaltet. Diese Benachteiligung besteht aus einer Nettodifferenz zwischen 80.000€ und 160.000 € (Alleinstehende vs. Verheiratete mit 2 Kindern), berechnet auf die Lebensarbeitszeit, Nachteilen bei der Krankenvorsorge und bei der Altersvorsorge. Diese Ungleichstellung steht im Widerspruch zum unserem Leitmotto „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“. Zeitgleich sehen wir die von Jahr zu Jahr steigenden Kündigungszahlen in Berlin sowie, dass sich der Fachkräftemangel der anderen Länder verstärkend auswirkt auf den Fachkräftemangel in Berlin – neben den Lehrkräften, die uns eh fehlen, verlieren wir relevante Größenordnungen an Lehrkräften aufgrund der schlechteren Einstellungsbedingungen. Aus diesem Grund sehen wir Handlungsbedarf hinsichtlich der Beschäftigungsverhältnisse.   Berliner Lehrkräfte können nicht mit anderen Bundesländern durch eine Zulage für alle angestellten Lehrkräfte gleichgestellt werden, denn eine pauschale Angleichung der Gehaltshöhe im Angestelltenverhältnis würde nicht im Einklang mit der TdL erfolgen können. Vergangene Versuche in entsprechende Richtung haben zu einer Blockade der anderen Länder geführt. Gleichzeitig bekennen wir uns zur Bedeutung der TdL für Berlin und halten an gemeinsam ausgehandelten Rahmen fest. Aus diesem Grund sehen wir keine Möglichkeit, dass eine finanzielle Angleichung des Berliner Angestelltenverhältnisses mit anderen Ländern erreicht werden kann.   Bei der Betrachtung der jeweiligen Lebensarbeitszeit lassen sich keine relevanten Unterschiede zwischen den beiden Beschäftigungsmodellen rauslesen. Durch die Vorsorge bzgl. zukünftiger Rücklagen kann man bei der Rückkehr zur Verbeamtung von einem kostenneutralen Modell sprechen, auch für die Zukunft. Mehrkosten, die sich auf der einen Seite bei der Verbeamtung durch erhöhte Krankheitsraten ergeben und auf der anderen Seite durch die Vorweggewährung der Stufe 5 und Unterstützungsmaßnahmen für Quereinsteigenden entstehen, können als gleichwertige Belastungen betrachtet werden und geben daher aus rein haushälterischer Logik keinem Modell den Vorzug. Insofern ist die Entscheidung bzgl. der Rückkehr zur Verbeamtung eine politische und keine haushälterische.   Deshalb hat die SPD-Fraktion folgenden Beschluss gefasst: „Klassisch ausgebildete Lehrkräfte sind ein Mangelberuf in ganz Deutschland. Berlin hat gegenüber allen anderen Bundesländern einen Wettbewerbsnachteil wegen des Beharrens auf dem Angestelltenverhältnis. Wir haben zwar die Kapazitäten in der Ausbildung von Lehrkräften massiv erhöht. Trotzdem verlieren wir 10-15 % unserer voll ausgebildeten Lehrkräfte während ihres Beschäftigungsverhältnisses an andere Bundesländer, die diese Kräfte verbeamten. Statt mit diesen voll ausgebildeten Lehrkräften die Qualität an den Berliner Schulen steigern zu können, steigt bei uns der Anteil von Quer- und Seiteneinsteigern immens an, auch wegen der Ungleichbehandlung. Die Bildung unsere Kinder ist es uns wert, dass wir trotz unserer nach wie vor geltenden Vorbehalte gegenüber dem Beamtentum beschließen, dass wir die grundsätzliche Debatte rund um Ungleichbehandlung der beiden Beschäftigungsformen nicht auf dem Rücken unserer Kinder austragen. Es ist notwendig zu handeln. Die SPD-Fraktion spricht sich dafür aus, Lehrkräfte in Berlin wieder zu verbeamten und entsprechende Gespräche mit Koalitionspartnern aufzunehmen.“   Eine Umsetzung des Beschlusses der SPD-Fraktion ist aufgrund anderer Positionierungen der Koalitionspartner zurzeit nicht möglich.  
Überweisungs-PDF: