Antrag 36/I/2017 Immobilienspekulation bekämpfen

Status:
Annahme

Immobilienspekulation wirksam bekämpfen:
Share Deals besteuern und das kommunale Vorkaufsrecht stärken

 

Die SPD in Bund und Ländern setzt sich für eine umfassende Novellierung des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) mit dem Ziel ein, die steuerfreie Übertragung von Grundstücken im Rahmen von anteiligen Unternehmenskäufen (Share Deals) – soweit wie verfassungsrechtlich möglich – einzuschränken. Es sollte dasjenige Reformmodell gewählt werden, das die Steuerausfälle durch Share Deals minimiert und so die Steuereinnahmen der Länder maximiert.

 

Unter dem Gesichtspunkt der Aufkommensmaximierung ist die Einführung einer stufenweisen quotalen Besteuerung ab einem Anteilserwerb von 50% bevorzugt zu prüfen. Bei Gesellschaften, deren Betriebsvermögen überwiegend, bspw. zu über 90%, aus Grundstücken besteht (Wohnungsunternehmen), ist eine Absenkung der Quote auf 25% in Erwägung zu ziehen. Zusätzlich sind Umgehungstatbestände zu minimieren. So kann die bisherige 95%-Grenze durch gesellschaftsrechtlich oder persönlich verbundene Erwerber umgangen werden. Die Fünfjahresfrist bei Personengesellschaften ist deutlich zu kurz und muss verlängert werden.

 

Das kommunale Vorkaufsrecht für Grundstücke nach § 24 Baugesetzbuch (BauGB) ist zu stärken. Insbesondere ist das BauGB dahingehend zu ändern, dass sich das Vorkaufsrecht auch auf alle steuerpflichtigen Share Deals erstreckt.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
Bundesparteitag 25.06.2017: Überweisung an SPD-Bundestagsfraktion