Um konkurrenzfähig zum Land Brandenburg zu bleiben, dass diese Regelungen zum 1. Januar 2019 einführt, werden der Senat und die Abgeordnetenhaus-Fraktion aufgefordert, das Eingangsamt des mittleren Polizeivollzugsdienstes und Feuerwehrtechnischen Dienstes sowie des Justizvollzugsdienst von Besoldungsgruppe A 7 auf A 8 zum 1. Januar 2019, festzulegen.
Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: AH Fraktion, Senat (Konsens)
Fassung der Antragskommission:
(WIEDERVORLAGE | LPT II/2018: Überwiesen an FA III – Innen- und Rechtspolitik)
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