Antrag 40/I/2015 Honorarregelungen im Land Berlin an den Mindestlohn anpassen

Status:
Erledigt

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, die Bandbreiten in den Honorarordnungen der Berliner Verwaltung für freie Mitarbeiter/innen dem Wesen nach mit dem Landesmindestlohngesetz in Einklang zu bringen. Dabei sollen die Bandbreiten für die Vergütung der Honorarkräfte zukünftig bei mindestens 12,75 Euro pro Zeitstunde beginnen und an die Entwicklung des Landesmindestlohnes gekoppelt werden.

 

Vom Landesmindestlohn von 8,50 € aus gesehen entspricht dies eine Erhöhung um 50%. Diese begründet sich wie folgt:

 

  • 21% sind die Differenz für die Arbeitgeberanteile an der Sozialversicherung;
  • 20% sind die Differenz für 52 Arbeitswochen eines Selbständigen statt 42 Arbeitswochen eines Arbeitnehmers (Urlaub, Feiertage, etc.) und
  • 9% pauschal zum Ausgleich von höheren Kosten (z.B. Vorbereitungszeiten, Weiterbildungen, Kosten für Verbrauchsmaterialien, Ausstattung von Arbeitsräumen, Verwaltungsaufgaben, Steuerberater, Verdienstausfälle, Auftragsakquise…).

 

Empfehlung der Antragskommission:
(Konsens)