Antrag 77/II/2023 Herzsport in Vereinen stärken: Faire Abrechnungen durch die Krankenkassen ermöglichen

Status:
Annahme

Die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag und die SPD-Mitglieder in der Bundesregierung werden aufgefordert die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um Abrechnungskataloge der Krankenkassen und alle weiteren Erstattungssysteme so anzupassen, dass Herzsportangebote, die durch Sportvereine durchgeführt werden, nicht nur nach Sitzung bezahlt werden, sondern zusätzlich auch die Kosten für eine Vereinsmitgliedschaft (für die Dauer der verschriebenen Inanspruchnahme des Herzsportangebots) erstattet werden. Die Abrechnung anderer Herzsportangebote, beispielsweise durch physiotherapeutische Praxen, bleibt hiervon unberührt.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag und die SPD-Mitglieder in der Bundesregierung werden aufgefordert die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um Abrechnungskataloge der Krankenkassen und alle weiteren Erstattungssysteme so anzupassen, dass Herzsportangebote, die durch Sportvereine durchgeführt werden, nicht nur nach Sitzung bezahlt werden, sondern zusätzlich auch die Kosten für eine Vereinsmitgliedschaft (für die Dauer der verschriebenen Inanspruchnahme des Herzsportangebots) erstattet werden. Die Abrechnung anderer Herzsportangebote, beispielsweise durch physiotherapeutische Praxen, bleibt hiervon unberührt.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme Landesgruppe 2024:

Die Finanzierung von Herzsportangeboten ist im Rahmen des SGB IX geregelt. Im Rahmen dessen handeln die Leistungserbringer und die Kostenträger die Bedingungen direkt aus. Der Gesetzgeber ist hier nicht involviert.

Beschluss des Bundesparteitag 2023:

nicht befasst
Überweisungs-PDF: