Antrag 234/I/2019 Hartz IV abschaffen – für eine solidarische Grundsicherung!

Status:
Erledigt

Die SPD soll sich für eine umfassende Reform der Grundsicherung, die das Arbeitslosengeld II ersetzen soll, einsetzen. Diese Reform soll mindestens umfassen:

 

  1. Individualisierung der Leistungen nach dem SGB II, d. h. Abschaffung der sog. Bedarfsgemeinschaften.
  2. Abschaffung der Anrechnung von anderen staatlichen Leistungen auf Leistungen nach dem SGB II, die auf Kinder oder Bildung bezogen sind (Kindergeld, Kindergrundsicherung).
  3. Umstellung der JobCenter-Termine auf freiwillige, unterstützende Förderberatung. Entbürokratisierung von Fördermaßnahmen für Kinder.
  4. Lockerung der sog. Bedarfsprüfung: Deutliche Anhebung des Schonvermögens. Selbstgenutztes Wohneigentum und private Altersvorsorge werden von der Bedarfsprüfung ausgenommen.
  5. Arbeitszeiten anerkennen: Verlängerung der ALG I-Zeiten nach Erwerbsbiografie auf 3 Jahre.
  6. Zumutbarkeit auch an der bereits erworbenen Qualifikation ausrichten, Fortbildungen entsprechend orientieren.
  7. Abschaffung des Sanktionssystems und Hinwendung zum Prinzip der positiven Verstärkung und Einführung eines garantierten Grundbetrags zu Absicherung der Existenz.
  8. Automatische Anpassung der Kosten der Unterkunft an die Preisentwicklung (Miete, Heizung, Warmwasser, Strom).
  9. Anbieten einer reellen Alternative zur Arbeitslosigkeit, d. h. Einführung des Solidarischen Grundeinkommens (SGE) für Arbeitslose, die Hartz IV beziehen bzw. mindestens 1 Jahr lang arbeitslos gemeldet sind.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 235/I/2019 (Konsens)