Die SPD soll sich für eine umfassende Reform der Grundsicherung, die das Arbeitslosengeld II ersetzen soll, einsetzen. Diese Reform soll mindestens umfassen:
- Individualisierung der Leistungen nach dem SGB II, d. h. Abschaffung der sog. Bedarfsgemeinschaften.
- Abschaffung der Anrechnung von anderen staatlichen Leistungen auf Leistungen nach dem SGB II, die auf Kinder oder Bildung bezogen sind (Kindergeld, Kindergrundsicherung).
- Umstellung der JobCenter-Termine auf freiwillige, unterstützende Förderberatung. Entbürokratisierung von Fördermaßnahmen für Kinder.
- Lockerung der sog. Bedarfsprüfung: Deutliche Anhebung des Schonvermögens. Selbstgenutztes Wohneigentum und private Altersvorsorge werden von der Bedarfsprüfung ausgenommen.
- Arbeitszeiten anerkennen: Verlängerung der ALG I-Zeiten nach Erwerbsbiografie auf 3 Jahre.
- Zumutbarkeit auch an der bereits erworbenen Qualifikation ausrichten, Fortbildungen entsprechend orientieren.
- Abschaffung des Sanktionssystems und Hinwendung zum Prinzip der positiven Verstärkung und Einführung eines garantierten Grundbetrags zu Absicherung der Existenz.
- Automatische Anpassung der Kosten der Unterkunft an die Preisentwicklung (Miete, Heizung, Warmwasser, Strom).
- Anbieten einer reellen Alternative zur Arbeitslosigkeit, d. h. Einführung des Solidarischen Grundeinkommens (SGE) für Arbeitslose, die Hartz IV beziehen bzw. mindestens 1 Jahr lang arbeitslos gemeldet sind.
Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 235/I/2019 (Konsens)
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