Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundestagsfraktion, der Bundesregierung und des Europäischen Parlaments werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass bei anstehender Überarbeitung der MVVTB (Muster Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen) sowie auch bei allen anderen Vorschriften für Neubauten und Sanierungen von Wohnungen und öffentlichen Gebäuden, insbesondere Schulen Richtlinien formuliert werden, die festlegen, dass saubere und gesunde Luft eine Grundbedingung ist, die in allen Räumen, in denen Menschen sich aufhalten, arbeiten oder lernen, eingehalten und den Empfehlungen des Umweltbundesamts (Arbeitskreis Lüftung) gefolgt werden muss.
Änderung der Überschrift: Gute Luft für besseres Leben
Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundestagsfraktion, der Bundesregierung und des Europäischen Parlaments werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass bei anstehender Überarbeitung der MVVTB (Muster Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen) sowie auch bei allen anderen Vorschriften für Neubauten und Sanierungen von Wohnungen und öffentlichen Gebäuden, insbesondere Schulen Richtlinien formuliert werden, die festlegen, dass saubere und gesunde Luft eine Grundbedingung ist, die in allen Räumen, in denen Menschen sich aufhalten, arbeiten oder lernen, eingehalten und den Empfehlungen des Umweltbundesamts (Arbeitskreis Lüftung) gefolgt werden muss.
WIEDERVORLAGE | LPT II/2018: Überwiesen an FA VIII – Soziale Stadt, FA X – Natur, Energie, Umweltschutz
Stellungnahme FA X – Natur, Energie, Umweltschutz
Der FA befürwortet den Antrag.
Stellungnahme FA VIII – Soziale Stadt
Zum Antrag 134/II/2018 empfehlen wir Zustimmung, auch wenn wir den Antrag nicht sehr überzeugend finden.
Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundestagsfraktion, der Bundesregierung und des Europäischen Parlaments werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass bei anstehender Überarbeitung der MVVTB (Muster Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen) sowie auch bei allen anderen Vorschriften für Neubauten und Sanierungen von Wohnungen und öffentlichen Gebäuden, insbesondere Schulen Richtlinien formuliert werden, die festlegen, dass saubere und gesunde Luft eine Grundbedingung ist, die in allen Räumen, in denen Menschen sich aufhalten, arbeiten oder lernen, eingehalten und den Empfehlungen des Umweltbundesamts (Arbeitskreis Lüftung) gefolgt werden muss.