Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass den geflüchteten Kinder und Jugendliche zu gleichen Bildungschancen verholfen wird wie allen Berliner Kindern.
Um dies zu ermöglichen werden folgende Maßnahmen umgesetzt:
Kitas
- In jedem Bezirk werden Kontingente an Kindertagesstättenplätzen für geflüchteten Kinder bereit gehalten. Diese Anzahl muss als Zusatzkontigent an Plätzen zur Verfügung gestellt werden und soll nicht aus den bereits bestehenden, knappen Ressourcen bezogen werden.
- Um den Übergang zu Grundschulen zu erleichtern, sollen in ausgewählten Grundschulen Vorklassen für Flüchtlingskinder ab fünf Jahren eingerichtet werden, in denen nach dem Vorbild der Willkommensklassen die Kinder Deutsch besser erlernen können, bevor sie in die erste Klasse kommen.
Schule
- Schulpflichtige geflüchteten Kinder und Jugendliche werden schnellstmöglich ihr Recht auf den Besuch der nächstgelegenen Grundschule bzw. Oberschule erwirken können.
- Es wird ein berlinweit geltendes Konzept für Willkommensklassen eingesetzt. Das Konzept beinhaltet neben inhaltlichen Ansprüchen an die Bildungsstandards, klare Vorgaben für die Höchstdauer der Beschulung in Willkommensklassen. Außerdem soll das Konzept Schulen bei der notwendigen Anbindung der Willkommenklassen an den regulären Schulbetrieb unterstützen. Nicht zuletzt ist es entscheidend, dass die SchülerInnen während der Beschulung in Willkommensklassen die Möglichkeit haben, den Schulbesuch an einem Standort abzuschließen (statt Wechsel nach z.B. Ende der Zeit in den Erstaufnahmelagern).
- Die Lehrkräfte der Willkommenklassen sollen nach Möglichkeit staatliche LehrerInnen und Teil des Kollegiums sein oder alternativ eine universitäre Ausbildung für Deutsch als Zweitsprache/Fremdsprache besitzen. Der Einsatz von Lehrkräften, die ohne pädagogische Qualifikation und in Schnellkursen auf die Arbeit in Willkommenklassen vorbereitet werden, soll in Zukunft verhindert werden.
- Bei dezentraler Unterbringung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen bekommen Schulpflichtige und ihre Familien im selben Umfang Unterstützung durch Sozialpädagogen, wie sie auch den Kindern und Jugendlichen zur Verfügung steht, die in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind.
Ausbildung
- Die Berliner Ausländerbehörde soll ihren Ermessenspielraum nutzen, um Jugendlichen für die Dauer der Ausbildung eine Aufenthaltszusicherung zu erteilen. Des Weiteren sollen die Chancen der Jugendlichen bei der Ausbildungssuche durch gezielte Vermittlung erhöht werden.
- Für diejenigen jungen erwachsenen Flüchtlinge, die die mittlere Schulreife oder Abitur anstreben, werden einjährige Vorkurse eingerichtet, die sie innerhalb eines Jahres vor allem sprachlich befähigen, die Vorbereitungskurse für die Mittlere Schulreife bzw. das Abitur zu besuchen.
(LPT I/2015: Überwiesen an FA V – Stadt des Wissens)
In dieser Fassung empfiehlt der Fachausschuss Annahme des Antrags.
Gute Bildung für Geflüchtete
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass den geflüchteten Kinder und Jugendliche zu gleichen Bildungschancen verholfen wird wie allen Berliner Kindern.
Um dies zu ermöglichen werden folgende Maßnahmen umgesetzt:
Schule
Die Lehrkräfte der Willkommensklassen sollen nach Möglichkeit staatliche Lehrer*innen und Teil des Kollegiums sein. Der Einsatz von Lehrkräften, die ohne ausreichende pädagogische Qualifikation und in Schnellkursen auf die Arbeit in Willkommensklassen vorbereitet werden, soll vermieden werden.
Ausbildung
Die Berliner Ausländerbehörde soll ihren Ermessenspielraum nutzen, um Jugendlichen für die Dauer der Ausbildung eine Aufenthaltszusicherung zu erteilen. Des Weiteren sollen die Chancen der Jugendlichen bei der Ausbildungssuche durch gezielte Vermittlung erhöht werden.
Änderungsanträge
Status | Kürzel | Aktion | Seite | Zeile | AntragstellerInnen | Text | |
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Überweisung | Ä-01 zum Antrag 105/I/2015 | Einfügen | 65 | 32 | Abteilung SPD Lichterfelde-West 06/03 |
Änderungsantrag zu Antrag 105/I/2015 „Gute Bildung für Geflüchtete“
(Dieser Änderungsantrag bezieht sich auf die Fassung des Antragstellers)
Bei "Schule" Einfügung zwei neuer Aufzählungspunkte nach dem 2. Aufzählungspunkte:
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