Die SPD-Mitglieder der Bundesregierung und die SPD-Mitglieder der S&D-Fraktion im EU-Parlament setzen sich dafür ein, dass die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung, auf Schutz der Privatsphäre, auf Achtung des Privat- und Familienlebens und des Schutzes personenbezogener Daten nicht abgeschwächt werden.
Die SPD-Mitglieder der Bundesregierung und die SPD-Mitglieder der S&D-Fraktion im EU-Parlament wirken darauf hin, dass mittels dieses Grundrechtsschutzes auch gleichzeitig die wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher*innen gewahrt bleiben.
Dabei ist unter anderem darauf hinzuwirken,
- dass die Anpassung der Definition personenbezogener Daten in Bezug auf pseudonymisierte Daten, die durch zusätzliche Informationen wieder einer natürlichen Person zugeordnet werden können, maßvoll geschieht und im Kern solche Daten weiterhin als Informationen über eine identifizierbare natürliche Person anzusehen sind;
- dass besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Datenschutzgrundverordnung weiterhin als solche zu bewerten sind, auch wenn ein Datenverarbeiter diese lediglich aufgrund vermeintlicher Interessen oder Merkmale ermittelt;
- den Anspruch auf Auskunft über die zur eigenen Person gespeicherten personenbezogenen Daten nicht eingeschränkt wird. Eine diskutierte Missbrauchsklausel, die Auskunftsersuchen als missbräuchlich ansieht, wenn sie anderen Zwecken als dem Schutz der Daten dienen, ist grundsätzlich abzulehnen. Der Auskunftsanspruch ist das eine wesentliche Element, mit dem Verbraucher*innen nicht nur die Einhaltung ihrer Grundrechte, sondern auch die Wahrung ihrer wirtschaftlichen Interessen gegenüber anderen Wirtschaftsakteuren erreichen können (z.B. im Versicherungswesen oder bei Kreditvergaben);
- keine uferlose Möglichkeit zur Verarbeitung gespeicherter Daten zu anderen als den ursprünglichen Zwecken zuzulassen, indem die Definition z.B. von „Forschungszwecken“ unverhältnismäßig ausgeweitet wird;
- dass das Training von KI-Systemen mit personenbezogenen Daten nicht als berechtigtes Interesse von Konzernen gewertet wird, sondern weiterhin eine Einwilligung der betroffenen Person erfordert.
