Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats sowie der Bezirksverordnetenversammlungen und der Bezirksämter werden aufgefordert, sich auf der Ebene des Landes und der Bezirke fortlaufend für größtmögliche Transparenz bei der Erfassung, Planung und Umsetzung erforderlicher Sanierungs- und Neubaumaßnahmen im Bereich der Schulgebäude und Schulsporthallen einzusetzen. Dies gilt auch für den Fall einer privatrechtlich organisierten Umsetzung von Maßnahmen.
Durch öffentlich, insbesondere digital zugängliche Informationen sowie durch gezielte Informations- und Diskussionsveranstaltungen für interessierte Bürger*innen soll ein umfassendes und für die Öffentlichkeit transparentes Bild entstehen, das Handlungsbedarfe nachhaltig erfasst, Sanierungs- und Neubauplanungen ausweist und Baufortschritte darlegt. Abweichungen von ursprünglichen Planungen sollen unter Angabe von Gründen und vorgesehenen Lösungsansätzen aufgeführt werden.
Ferner soll die Bezifferung des verbleibenden Sanierungsrückstaus ebenso Gegenstand dieser transparenten Informationspolitik sein wie Angaben zum bestehenden sowie mittel- und langfristig absehbaren Verhältnis zwischen Schulplatzangebot und –bedarf in unterschiedlichen Prognoseräumen.