Antrag 178/II/2019 Gleichstellung von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen

Status:
Annahme

Die SPD-Fraktion des Bundestages und die SPD-Mitglieder in der Regierung der Bundesrepublik Deutschland werden aufgefordert, durch eine gesetzliche Regelung, sicher zu stellen, dass ambulante Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime), für die erbrachten Leistungen gegenüber den stationären Pflegeeinrichtungen gleichgestellt werden. Bisher ist es im Fall des Todes von PatientInnen so, dass die erbrachten Leistungen, die bei den zuständigen Kassen beantragt aber noch nicht bewilligt wurden, im ambulanten Bereich nicht vergütet werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die SPD-Fraktion des Bundestages und die SPD-Mitglieder in der Regierung der Bundesrepublik Deutschland werden aufgefordert, durch eine gesetzliche Regelung, sicher zu stellen, dass ambulante Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime), für die erbrachten Leistungen gegenüber den stationären Pflegeeinrichtungen gleichgestellt werden. Bisher ist es im Fall des Todes von PatientInnen so, dass die erbrachten Leistungen, die bei den zuständigen Kassen beantragt aber noch nicht bewilligt wurden, im ambulanten Bereich nicht vergütet werden.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Beschluss des BPT 2021: erledigt durch den Pflegebeschluss des PV vom 08.05.2021
Überweisungs-PDF: