Antrag 179/II/2019 Gleichstellung von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen

Status:
Erledigt

Die SPD-Fraktion des Bundestags und die SPD-Mitglieder in der Regierung der Bundesrepublik Deutschland werden aufgefordert, durch eine gesetzliche Regelung sicher zu stellen, dass Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime) im Falle des Todes eines Patienten/einer Patientin, bevor die Leistung bewilligt aber schon beantragt ist, gleichgestellt werden. Im SGB XII muss der § 19 Absatz 6 dringend geändert werden. Die Worte „für Einrichtungen“ müssen ersetzt werden durch die Worte „für Leistungen aus Absatz 3.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 178/II/2019 (Konsens)