Antrag 95/I/2023 Gesicherte Versorgung für Betroffene von Genitalverstümmelung (FGM/C) in Deutschland

Status:
Erledigt

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestags auf zu prüfen, wie die Versorgung von Personen mit Genitalverstümmelung (FGM/C) in Deutschland insgesamt verbessert werden kann und ob genügend zielgerichtete Versorgungsangebote für diesen Personenkreis in Deutschland vorhanden sind.

 

Darüber hinaus sollte konkret geprüft werden, wie den besonderen Behandlungsbedarfen der Betroffenen von Genitalverstümmelung (FGM/C) entsprochen werden kann. Die bedarfsgerechte Behandlung von Menschen, die von Genitalverstümmelungen betroffen sind, muss immer von den Krankenkassen übernommen werden, ohne dass die behandelnden Personen einem Regressrisiko von Seiten der Krankenkassen ausgesetzt sind.

Insbesondere ist zu prüfen, ob die besonderen Handlungsbedarfe im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) genügend Beachtung finden, sodass eine bedarfsgerechte Versorgung ohne Regressrisiko stattfinden kann.

 

„Betroffene identifizieren sich selbst oft nicht mit dem Begriff Genitalverstümmelung, da sie sich nicht als verstümmelt” sehen. Häufig bevorzugen sie den Begriff beschnitten”. Die Personen werden daher als beschnitten angesehen, der Prozess an sich als Verstümmelung. In diesem Zusammenhang müssten beide Begriffe jeweils gemeinsam genannt werden [Female Genital Mutilation/Cutting], abgekürzt FGM/C“ (Wiedeking 2021).

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 94/I/2023 (Konsens)