Antrag 04/I/2026 Geschlechtergerechtigkeit auch bei Nominierungen! Erweiterung der Quotierungsregelung in der SPD Berlin

Status:
Nicht abgestimmt

4* der Wahlordnung des SPD-Landesverbands Berlin wird wie folgt geändert:

  1. Der bisherige Regelungstext wird zu Absatz 1.
  2. Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 eingefügt:

 

„Soweit andere Gliederungen Nominierungen für die Aufstellung von Listen oder Wahlvorschlägen aussprechen, finden die jeweils für die Kandidat*innenaufstellung geltenden satzungsmäßigen Vorkehrungen zur Einhaltung der Quotierung entsprechend Anwendung. Männer und Frauen müssen zu mindestens je 40 % vertreten sein.”