Antrag 122/I/2022 gerichtsfeste Dokumentation bei Notfallversorgung von Opfern häuslicher und sexualisierter Gewalt

Status:
Annahme

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses sollen sich dafür einzusetzen, dass bei der Notfallversorgung von Opfern häuslicher und sexualisierter Gewalt in Krankenhäusern eine gerichtsfeste Dokumentation der Verletzungen entsprechend den Leitlinien der WHO unter Verwendung standardisierter Dokumentationsbögen in allen an der Notfallversorgung teilnehmenden Krankenhäusern sichergestellt,

 

  • die sofortige psychosoziale Betreuung der Opfer gewährleistet wird und
  • die Gewaltschutzambulanz der Charité täglich 24h erreichbar ist.

 

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Beschluss des Parteitages
Text des Beschlusses:

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses sollen sich dafür einzusetzen, dass bei der Notfallversorgung von Opfern häuslicher und sexualisierter Gewalt in Krankenhäusern eine gerichtsfeste Dokumentation der Verletzungen entsprechend den Leitlinien der WHO unter Verwendung standardisierter Dokumentationsbögen in allen an der Notfallversorgung teilnehmenden Krankenhäusern sichergestellt,

  • die sofortige psychosoziale Betreuung der Opfer gewährleistet wird und
  • die Gewaltschutzambulanz der Charité täglich 24h erreichbar ist.
Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme Senat 2024:

Opfer von häuslicher oder sexueller Gewalt finden in Berlin seit zehn Jahren in der Gewaltschutzambulanz der Charité aktive und zielgerichtete Hilfe.
Zum Unterstützungssystem gehören weiterhin die Angebote der Gewaltschutzambulanz der Charité, die Psychologischen Traumaambulanzen an den Klinik-Standorten St. Hedwig und Bodelschwingh, die Traumaambulanz für Kinder und Jugendliche an der Charité sowie für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen die sechs Kinderschutzambulanzen.
Laut dem Krankenhausplan 2020 des Landes Berlin müssen alle Notfallkrankenhäuser Konzepte vorhalten, die eine adäquate Versorgung von Erwachsenen und von Kindern, die von häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt betroffen sind, sicherstellen.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist eine Erweiterung der Öffnungszeiten auf einen 24/7 Dienst personell nicht darstellbar und aus fachlicher Sicht auch nicht erforderlich. Stattdessen ist geplant, die Vertrauliche Spurensicherung nach sexualisierter Gewalt dezentral in ca. 12 Kliniken über die Stadt verteilt anzubieten, um gute Erreichbarkeiten zu gewährleisten.

Stellungnahme AH-Fraktion 2024:

Das Thema Gewaltschutz für Opfer von häuslicher und sexualisierter Gewalt hat für die SPD-Fraktion eine besondere Priorität und wird von ihr mit Nachdruck verfolgt. Im Koalitionsvertrag haben wir festgehalten, dass wir die Finanzierung der Gewaltschutzambulanz verstetigen wollen. Zudem haben wir folgendes vereinbart: „Wir streben an, die Gewaltschutzambulanz zu einem interdisziplinären Gewaltschutzzentrum auszubauen und eine digitale Gewaltschutzambulanz einzurichten.“ (S. 33) Auch wollen wir die Arbeit der Ambulanz ausbauen und um ein Fortbildungsangebot für Jugendämter ergänzen (S. 92).
Überweisungs-PDF: