Antrag 52/I/2021 Gerechtigkeitslücken im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) schließen (I): Teilzeitarbeit in Elternzeit für alle Arbeitnehmer*innen

Status:
Erledigt

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder im Bundestag und in der Bundesregierung auf, eine Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen, die im § 15 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) Absatz 7 Satz 1 ersatzlos streicht.

 

§ 15 im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz regelt den Anspruch von Arbeitnehmer*innen auf Verringerung der Arbeitszeit im Rahmen der Elternzeit und die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme. Absatz 7 Satz 1 regelt, dass ein Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit erst besteht, wenn der Arbeitgeber regelmäßig mindestens 15 Personen beschäftigt. Diese Ausnahme bedeutet leider eine konkrete Ungleichbehandlung von Millionen Arbeitnehmer*innen, die es für uns Sozialdemokrat*innen umgehend zu korrigieren gilt.

 

 

 

 

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Beschlusslage (Antrag 304/I/2020) (Konsens)