Antrag 304/I/2020 Gerechtigkeitslücken im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) schließen (I): Teilzeitarbeit in Elternzeit für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen

Status:
Annahme

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder im Bundestag und in der Bundesregierung auf, eine Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen, die im § 15 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) Absatz 7 Satz 1 ersatzlos streicht.

  • 15 im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz regelt den Anspruch von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen auf Verringerung der Arbeitszeit im Rahmen der Elternzeit und die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme. Absatz 7 Satz 1 regelt, dass ein Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit erst besteht, wenn der Arbeitgeber regelmäßig mindestens 15 Personen beschäftigt. Diese Ausnahme bedeutet leider eine konkrete Ungleichbehandlung von Millionen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, die es für uns Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen umgehend zu korrigieren gilt.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder im Bundestag und in der Bundesregierung auf, eine Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen, die im § 15 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) Absatz 7 Satz 1 ersatzlos streicht.

 

§ 15 im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz regelt den Anspruch von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen auf Verringerung der Arbeitszeit im Rahmen der Elternzeit und die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme. Absatz 7 Satz 1 regelt, dass ein Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit erst besteht, wenn der Arbeitgeber regelmäßig mindestens 15 Personen beschäftigt. Diese Ausnahme bedeutet leider eine konkrete Ungleichbehandlung von Millionen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, die es für uns Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen umgehend zu korrigieren gilt.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Beschluss des BPT 2021: überwiesen an SPD-Bundestagsfraktion
Überweisungs-PDF: