Antrag 81/II/2019 Genossenschaften als Partner für eine solidarische Stadtentwicklung behandeln

Status:
Annahme mit Änderungen

Es wird Zeit für den Beginn einer neuen Partnerschaft zwischen Berlin und den Genossenschaften.

 

Ohne die Genossenschaften wird es Berlin nicht gelingen, wieder eine bessere Situation am Wohnungsmarkt zu schaffen. In Wien leben 60% der Menschen in Wohnungen, die im Gemeinwohlinteresse verwaltet werden, davon sind ca. 220.000 städtisch und ca. 210.000 von gemeinnützigen Wohnungsbauunternehmen, davon ca. 105.000 genossenschaftlich.

 

Berlin sollte sich auch zum Ziel knapp die Hälfte des Wohnungsbestandes gemeinwohlorientiert bewirtschaften zu lassen. Allein mit städtischen Gesellschaften ist dieses Ziel nicht zu erreichen, daher bedarf es der gezielten Förderung des genossenschaftlichen Neubaus und des Bestandserwerbs durch Genossenschaften. Darüber hinaus ist ein Bündnis für soziales und bezahlbares Wohnen nach dem Vorbild des Bündnisses für das Wohnen in Hamburg erstrebenswert. Im Hinblick auf die Weiterentwicklung einer kooperativen Wohnungspolitik mit den verschiedenen Akteuren der Wohnungswirtschaft, Mietervertretern und dem Senat konnte Hamburg hier viel erreichen. Die gemeinsame Zielsetzung, die angemessene Wohnraumversorgung der Bevölkerung auf einem dauerhaft hohen Niveau weiterzuentwickeln und die Untersetzung dieser gemeinsamen Zielsetzung mit konkreten Maßnahmen und Zielen ist hierbei beispielgebend. Als Kernziel wurde vereinbart jährlich Baugenehmigungen für mindestens 10.000 Wohneinheiten sicher zu stellen, wovon 30% auf den geförderten Mietwohnungsbau mit Mietpreis und Belegungsbindungen entfallen müssen. Hierfür sichert die Verwaltung straffe Genehmigungsverfahren, die Bereitstellung bezahlbarer städtischer Flächen und eine Aufstockung der Wohnraumförderung zu.

 

Folgende konkrete Maßnahmen strebt daher die SPD an:

 

  • Zielgerichtete Vergabe von größeren Grundstücken an Genossenschaften nach dem Münchener Vorbild über Konzeptverfahren zum Festpreis, die eine sozialverträgliche Miete ermöglicht (Residualwertverfahren) und im Gegenzug die Genossenschaften langfristig bindet.
  • Direkte und zeitnahe Vergabe von Grundstücken an Genossenschaften zur Ergänzung/Schließung bestehender Bestände.
  • Umsetzung eines oder mehrerer Modellvorhaben für ein Genossenschaftsquartier, in dem mehrere Genossenschaften gemeinsam bauen können.
  • Bereitstellung von auskömmlichen Fördermitteln und Nachrangdarlehen, damit Genossenschaften in der Lage sind, Mitglieder mit einem geringen Einkommen aufzunehmen. Aushandlung der Förderbedingungen auf Augenhöhe, z.B. mittelbare Belegungen, etc.
  • Kein Mietenstopp für Genossenschaften, sondern eine Mietobergrenze, die sich am Mietspiegel orientiert, um weiteren genossenschaftlichen Wohnungsneubau und Bestandserwerb zu finanzieren.
  • Regelung des Mietendeckels in einer Weise, dass er Genossenschaften die Möglichkeit zur energetischen Modernisierung und dem barrierefreien Umbau sowie zum Neubau lässt.
  • Unterstützung von Genossenschaften, damit sie auch als Partner von Berlin bei der Wahrnehmung von Vorkaufsrechten zugunsten Dritter in Milieuschutzgebieten zum Zuge kommen
  • Keine bürokratischen Regeln, die gegen das Selbstbestimmungsrecht der Genossenschaften verstoßen!
  • Eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel zu starten, genossenschaftlichen Wohnungsbau vergleichbar dem sozialen Wohnungsbau in Bebauungsplänen absichern zu können.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Es wird Zeit für den Beginn einer neuen Partnerschaft zwischen Berlin und den Genossenschaften.

 

Ohne die Genossenschaften wird es Berlin nicht gelingen, wieder eine bessere Situation am Wohnungsmarkt zu schaffen. In Wien leben 60% der Menschen in Wohnungen, die im Gemeinwohlinteresse verwaltet werden, davon sind ca. 220.000 städtisch und ca. 210.000 von gemeinnützigen Wohnungsbauunternehmen, davon ca. 105.000 genossenschaftlich.

 

Berlin sollte sich auch zum Ziel knapp die Hälfte des Wohnungsbestandes gemeinwohlorientiert bewirtschaften zu lassen. Allein mit städtischen Gesellschaften ist dieses Ziel nicht zu erreichen, daher bedarf es der gezielten Förderung des genossenschaftlichen Neubaus und des Bestandserwerbs durch Genossenschaften. Darüber hinaus ist ein Bündnis für soziales und bezahlbares Wohnen nach dem Vorbild des Bündnisses für das Wohnen in Hamburg erstrebenswert. Im Hinblick auf die Weiterentwicklung einer kooperativen Wohnungspolitik mit den verschiedenen Akteuren der Wohnungswirtschaft, Mietervertretern und dem Senat konnte Hamburg hier viel erreichen. Die gemeinsame Zielsetzung, die angemessene Wohnraumversorgung der Bevölkerung auf einem dauerhaft hohen Niveau weiterzuentwickeln und die Untersetzung dieser gemeinsamen Zielsetzung mit konkreten Maßnahmen und Zielen ist hierbei beispielgebend. Als Kernziel wurde vereinbart jährlich Baugenehmigungen für mindestens 10.000 Wohneinheiten sicher zu stellen, wovon 30% auf den geförderten Mietwohnungsbau mit Mietpreis und Belegungsbindungen entfallen müssen. Hierfür sichert die Verwaltung straffe Genehmigungsverfahren, die Bereitstellung bezahlbarer städtischer Flächen und eine Aufstockung der Wohnraumförderung zu.

 

Folgende konkrete Maßnahmen strebt daher die SPD an:

 

  • Zielgerichtete Vergabe von größeren Grundstücken an Genossenschaften über Konzeptverfahren zum Festpreis, die eine sozialverträgliche Miete ermöglicht (Residualwertverfahren) und im Gegenzug die Genossenschaften langfristig bindet.
    Über die Vergabe von Erbbaurechten wollen wir sicherstellen, dass kein Boden endgültig veräußert wird.
  • Direkte und zeitnahe Vergabe von Grundstücken an Genossenschaften zur Ergänzung/Schließung bestehender Bestände.
  • Umsetzung eines oder mehrerer Modellvorhaben für ein Genossenschaftsquartier, in dem mehrere Genossenschaften gemeinsam bauen können.
  • Bereitstellung von auskömmlichen Fördermitteln und Nachrangdarlehen, damit Genossenschaften in der Lage sind, Mitglieder mit einem geringen Einkommen aufzunehmen. Aushandlung der Förderbedingungen auf Augenhöhe, z.B. mittelbare Belegungen, etc.
  • Unterstützung von Genossenschaften, damit sie auch als Partner von Berlin bei der Wahrnehmung von Vorkaufsrechten zugunsten Dritter in Milieuschutzgebieten zum Zuge kommen
  • Keine bürokratischen Regeln, die gegen das Selbstbestimmungsrecht der Genossenschaften verstoßen!
  • Eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel zu starten, genossenschaftlichen Wohnungsbau vergleichbar dem sozialen Wohnungsbau in Bebauungsplänen absichern zu können.

 

Beschluss: Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:

Es wird Zeit für den Beginn einer neuen Partnerschaft zwischen Berlin und den Genossenschaften.

 

Ohne die Genossenschaften wird es Berlin nicht gelingen, wieder eine bessere Situation am Wohnungsmarkt zu schaffen. In Wien leben 60% der Menschen in Wohnungen, die im Gemeinwohlinteresse verwaltet werden, davon sind ca. 220.000 städtisch und ca. 210.000 von gemeinnützigen Wohnungsbauunternehmen, davon ca. 105.000 genossenschaftlich.

 

Berlin sollte sich auch zum Ziel knapp die Hälfte des Wohnungsbestandes gemeinwohlorientiert bewirtschaften zu lassen. Allein mit städtischen Gesellschaften ist dieses Ziel nicht zu erreichen, daher bedarf es der gezielten Förderung des genossenschaftlichen Neubaus und des Bestandserwerbs durch Genossenschaften. Darüber hinaus ist ein Bündnis für soziales und bezahlbares Wohnen nach dem Vorbild des Bündnisses für das Wohnen in Hamburg erstrebenswert. Im Hinblick auf die Weiterentwicklung einer kooperativen Wohnungspolitik mit den verschiedenen Akteuren der Wohnungswirtschaft, Mietervertretern und dem Senat konnte Hamburg hier viel erreichen. Die gemeinsame Zielsetzung, die angemessene Wohnraumversorgung der Bevölkerung auf einem dauerhaft hohen Niveau weiterzuentwickeln und die Untersetzung dieser gemeinsamen Zielsetzung mit konkreten Maßnahmen und Zielen ist hierbei beispielgebend. Als Kernziel wurde vereinbart jährlich Baugenehmigungen für mindestens 10.000 Wohneinheiten sicher zu stellen, wovon 30% auf den geförderten Mietwohnungsbau mit Mietpreis und Belegungsbindungen entfallen müssen. Hierfür sichert die Verwaltung straffe Genehmigungsverfahren, die Bereitstellung bezahlbarer städtischer Flächen und eine Aufstockung der Wohnraumförderung zu.

 

Folgende konkrete Maßnahmen strebt daher die SPD an:

 

  • Zielgerichtete Vergabe von größeren Grundstücken an Genossenschaften über Konzeptverfahren zum Festpreis, die eine sozialverträgliche Miete ermöglicht (Residualwertverfahren) und im Gegenzug die Genossenschaften langfristig bindet.
    Über die Vergabe von Erbbaurechten wollen wir sicherstellen, dass kein Boden endgültig veräußert wird.
  • Direkte und zeitnahe Vergabe von Grundstücken an Genossenschaften zur Ergänzung/Schließung bestehender Bestände.
  • Umsetzung eines oder mehrerer Modellvorhaben für ein Genossenschaftsquartier, in dem mehrere Genossenschaften gemeinsam bauen können.
  • Bereitstellung von auskömmlichen Fördermitteln und Nachrangdarlehen, damit Genossenschaften in der Lage sind, Mitglieder mit einem geringen Einkommen aufzunehmen. Aushandlung der Förderbedingungen auf Augenhöhe, z.B. mittelbare Belegungen, etc.
  • Unterstützung von Genossenschaften, damit sie auch als Partner von Berlin bei der Wahrnehmung von Vorkaufsrechten zugunsten Dritter in Milieuschutzgebieten zum Zuge kommen
  • Keine bürokratischen Regeln, die gegen das Selbstbestimmungsrecht der Genossenschaften verstoßen!
  • Eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel zu starten, genossenschaftlichen Wohnungsbau vergleichbar dem sozialen Wohnungsbau in Bebauungsplänen absichern zu können.

 

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: