Antrag 155/II/2022 Gendergerecht und inklusive Sprache auch im Land Berlin

Status:
Annahme mit Änderungen

Die Sozialdemokratischen Mitglieder des Senats sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses mögen sich dafür einsetzen, die Gemeinsame Geschäftsordnung der Berliner Verwaltung (GGO) zu ändern, um eine inklusive, gendersensible Sprache in Schriftstücken der Berliner Verwaltung zu ermöglichen. Dazu soll eine Änderung von §2 (2) der GGO umgesetzt werden, so dass neben geschlechtsneutralen Personenbezeichnungen, geschlechtsinklusive Personenbezeichnungen mit Sternchen oder Doppelpunkt künftig ermöglicht werden. Die Entscheidung, ob ein Sternchen oder ein Doppelpunkt als Mittel der gendersensiblen Schreibweise gewählt wird, soll auf Vorschlag der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung vom Berliner Senat getroffen werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die Sozialdemokratischen Mitglieder des Senats sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses mögen sich dafür einsetzen, die Gemeinsame Geschäftsordnung der Berliner Verwaltung (GGO) zu ändern, um eine inklusive, gendersensible Sprache in Schriftstücken der Berliner Verwaltung zu ermöglichen. Dazu soll eine Änderung von §2 (2) der GGO umgesetzt werden, so dass neben geschlechtsneutralen Personenbezeichnungen, geschlechtsinklusive Personenbezeichnungen mit Sternchen und Doppelpunkt künftig ermöglicht werden.

Beschluss: Beschluss des Parteitags
Text des Beschlusses:

Die Sozialdemokratischen Mitglieder des Senats sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses mögen sich dafür einsetzen, die Gemeinsame Geschäftsordnung der Berliner Verwaltung (GGO) zu ändern, um eine inklusive, gendersensible Sprache in Schriftstücken der Berliner Verwaltung zu ermöglichen. Dazu soll eine Änderung von §2 (2) der GGO umgesetzt werden, so dass neben geschlechtsneutralen Personenbezeichnungen, geschlechtsinklusive Personenbezeichnungen mit Sternchen und Doppelpunkt künftig ermöglicht werden.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme Senat 2024:

Die Senatsverwaltung ist an die Geschäftsordnung der Berliner Verwaltung gebunden, die geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen vorsieht, vgl. §2 Abs. 2 S. 1 GGO I, Anhang I zur GGO II, Nr. 2 Satz 3). Demnach ist die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern zu beachten. Zugunsten der Klarheit und Lesbarkeit eines Textes sollte vorrangig eine geschlechtsneutrale Formulierung verwendet werden. Das Ziel einer „geschlechtergerechten Sprache“ wird seit vielen Jahren in der Berliner Verwaltung thematisiert und von vielen gleichstellungs- und frauenpolitisch engagierten Menschen stets weiter vorangebracht. Das Land Berlin befindet sich aktuell in einem Prozess der Weiterentwicklung geschlechterinklusiver und diskriminierungsfreier Sprache. Als Teil des Diversity-Landesprogramms hat die LADS einen Leitfaden „Vielfalt zum Ausdruck bringen“ für Mitarbeitende der Berliner Verwaltung herausgegeben.

Stellungnahme AH-Fraktion 2024:

In den SPD-geführten Senatsverwaltungen wird das Ziel einer geschlechtergerechten Sprache, welche die Vielfalt unserer modernen Berliner Gesellschaft widerspiegelt, verfolgt. In diesem Zusammenhang wurde auch von den SPD-Senatorinnen auf die Handreichung für geschlechtergerechte Sprache in der Berliner Verwaltung verwiesen, die 2012 veröffentlicht wurde (verfügbar unter https://www.berlin.de/sen/frauen/oeffentlichkeit/sprache/). Auch die SPD-Fraktion ist sich der Wichtigkeit von gendersensibler Sprache bewusst und achtet in ihrer Kommunikation nach Außen und Innen auf gendersensible Sprache.
Überweisungs-PDF: