Antrag 74/I/2021 Gemeinnützige Vereine stärker fördern!

Status:
Annahme

Gemeinnützige Vereine sind für die Demokratieförderung unabdingbar und nehmen wichtige Funktionen in unserer Gesellschaft ein! Sie tragen erheblich zur Bildung, Empowerment, Teilhabe sowie zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Diskriminierung bei!

 

Gemeinnützige Vereine haben jedoch in ihrer Arbeit auch einen großen Aufwand an Verwaltungs- und Papierarbeit zu erledigen! Mitarbeiter*innen müssen in regelmäßigen Zeitabständen Sachberichte verfassen und Anträge stellen, die viel Zeit in Anspruch nehmen sodass in dieser Zeit Projektarbeit aus Zeitgründen nicht vollumfänglich umgesetzt werden kann.

 

Hinzu kommt, dass Projektarbeit in der Regel mit befristeten Arbeitsverträgen einhergeht. Mitarbeiter*innen sind in sog. Kettenverträgen angestellt und müssen von Jahr zu Jahr auf eine Weiterbewilligung des Projekts und ihrer Beschäftigung hoffen. Die Einschränkungen, die Kettenbefristungen für die private und berufliche Lebensplanung der Mitarbeiter*innen bedeuten, können auch langfristig zu einem Abwandern der qualifizierten Fachkräfte in andere Branchen führen.

 

Zur besseren Unterstützung und Umsetzung der gemeinnützigen Vereinsarbeit fordern wir:

 

  • Langfristige Förderung von gemeinnützigen Vereinen, die sich für Bildung, Empowerment, Teilhabe und gegen Rechtsextremismus und Islamismus einsetzen
  • Keine Kürzungen der Fördermittel für die oben genannten Vereine
  • Förderperioden von Projekten statt jährlich an den Doppelhaushalt des Landes Berlin orientieren
  • Unbefristete Arbeitsverträge bei dauerhaft geförderten Projekten
  • Reduzierung der Antrags- und Berichtspflichten gemeinnütziger Vereine sowie die Vereinfachung im Antragsverfahren von Fördermitteln
  • weiterhin die Einführung eines starken Demokratiefördergesetzes
  • Wir erklären uns solidarisch mit den Arbeiter*innen in gemeinnützigen Vereinen, die ihre Rechte als Arbeitnehmer*innen teilweise auch vor Gericht durchsetzen wollen
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Gemeinnützige Vereine sind für die Demokratieförderung unabdingbar und nehmen wichtige Funktionen in unserer Gesellschaft ein! Sie tragen erheblich zur Bildung, Empowerment, Teilhabe sowie zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Diskriminierung bei!

 

Gemeinnützige Vereine haben jedoch in ihrer Arbeit auch einen großen Aufwand an Verwaltungs- und Papierarbeit zu erledigen! Mitarbeiter*innen müssen in regelmäßigen Zeitabständen Sachberichte verfassen und Anträge stellen, die viel Zeit in Anspruch nehmen sodass in dieser Zeit Projektarbeit aus Zeitgründen nicht vollumfänglich umgesetzt werden kann.

 

Hinzu kommt, dass Projektarbeit in der Regel mit befristeten Arbeitsverträgen einhergeht. Mitarbeiter*innen sind in sog. Kettenverträgen angestellt und müssen von Jahr zu Jahr auf eine Weiterbewilligung des Projekts und ihrer Beschäftigung hoffen. Die Einschränkungen, die Kettenbefristungen für die private und berufliche Lebensplanung der Mitarbeiter*innen bedeuten, können auch langfristig zu einem Abwandern der qualifizierten Fachkräfte in andere Branchen führen.

 

Zur besseren Unterstützung und Umsetzung der gemeinnützigen Vereinsarbeit fordern wir:

 

  • Langfristige Förderung von gemeinnützigen Vereinen, die sich für Bildung, Empowerment, Teilhabe und gegen Rechtsextremismus und Islamismus einsetzen
  • Keine Kürzungen der Fördermittel für die oben genannten Vereine
  • Förderperioden von Projekten statt jährlich an den Doppelhaushalt des Landes Berlin orientieren
  • Unbefristete Arbeitsverträge bei dauerhaft geförderten Projekten
  • Reduzierung der Antrags- und Berichtspflichten gemeinnütziger Vereine sowie die Vereinfachung im Antragsverfahren von Fördermitteln
  • weiterhin die Einführung eines starken Demokratiefördergesetzes
  • Wir erklären uns solidarisch mit den Arbeiter*innen in gemeinnützigen Vereinen, die ihre Rechte als Arbeitnehmer*innen teilweise auch vor Gericht durchsetzen wollen
Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion 2022: Im Rahmen der Haushaltsberatungen werden die genannten Kriterien berücksichtigt. 

Stellungnahme des Senats 2022: In den Richtlinien der Regierungspolitik 2021-2026 heißt es:
  • „Unsere Stadt lebt von ihrer vielfältigen Zivilgesellschaft – von Vereinen, Initiativen, Gemeinschaften und Netzwerken. Berlin ist die Stadt des freiwilligen Engagements und des Ehrenamts. Der Senat setzt sich zum Ziel, die freiwillig Engagierten zu unterstützen, auf Augenhöhe mit der Zivilgesellschaft zu agieren und für ihre Belange ansprechbar zu sein. Er entwickelt seine Politik in Dialog und Austausch mit der Zivilgesellschaft.“

  • „Der Senat erarbeitet im Dialog mit zivilgesellschaftlichen Akteuren ein Landesdemokratiefördergesetz, um das Engagement von zivilgesellschaftlichen Projekten und Initiativen insbesondere im Bereich der Antidiskriminierungsarbeit, Demokratieförderung, Opferberatung und des Empowerments langfristig abzusichern.“

    In der Engagement-Strategie des Senats sind die Bestrebungen des Senats festgehalten, das Antragsverfahren von Fördermitteln zu vereinfachen. Gute Erfahrungen hat der Senat mit vorgeschalteter Beratung im Kontext der Soforthilfe X 2.0 gemacht.

    Die Arbeit am Demokratiefördergesetzt ist im Gang, es gibt Vorüberlegungen und Gespräche.
  • Überweisungs-PDF: