Antrag 503/I/2022 Geldwäscheprävention jetzt verstärken – keine Schlupflöcher bei Immobilien-Versteigerungen!

Status:
Annahme mit Änderungen

Der Landesparteitag möge beschließen:

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Berliner Landesregierung werden aufgefordert, eine Gesetzes- bzw. Bundesratsinitiative zu ergreifen, mit denen die geldwäscherechtlichen Melde- und Prüfpflichten bei gerichtlichen Zwangsversteigerungen deutlich verschärft werden, um die Ersteigerung von Immobilien mit finanziellen Mittel aus rechtswidriger Herkunft zu erschweren.

 

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Der Landesparteitag möge beschließen:

Der Bundesparteitag möge beschließen:

Geldwäscheprävention jetzt verstärken – keine Schlupflöcher bei Immobilien-Versteigerungen!

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Berliner Landesregierung werden aufgefordert, sich bei der bevorstehenden Reform des Gesetzes zur Geldwäscheprävention für Maßnahmen einzusetzen, mit denen die geldwäscherechtlichen Melde- und Prüfpflichten bei gerichtlichen Zwangsversteigerungen deutlich verschärft werden, um die Ersteigerung von Immobilien mit finanziellen Mittel aus rechtswidriger Herkunft zu erschweren.

Beschluss: Annahme in der Fassung des Parteitages
Text des Beschlusses:

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Berliner Landesregierung werden aufgefordert, sich bei der bevorstehenden Reform des Gesetzes zur Geldwäscheprävention für Maßnahmen einzusetzen, mit denen die geldwäscherechtlichen Melde- und Prüfpflichten bei gerichtlichen Zwangsversteigerungen deutlich verschärft werden, um die Ersteigerung von Immobilien mit finanziellen Mittel aus rechtswidriger Herkunft zu erschweren.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme Senat 2024:

Der Senat stellt mit der Geldwäscheaufsicht (Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe) sicher, dass besonders gefährdete Gewerbetreibende, hierzu zählen auch Immobilienmakler*innen, ihre geldwäscherechtlichen Verpflichtungen einhalten. So werden Unternehmen im Rahmen präventiver Maßnahmen für die Risiken in ihrer jeweiligen Branche sensibilisiert und bei der Entwicklung von Strategien gegen Geldwäsche gefördert. Die Geldwäscheaufsicht stellt Broschüren, Flyer, Kurzberichte sowie Basisinformationen zum Geldwäschegesetz (GwG) auf ihrer Homepage: www.berlin.de/geldwaesche bereit. Seit 2023 ist ein elektronisches Hinweisgebersystem nutzbar, welches es ermöglicht, Verstöße gegen das Geldwäschegesetz anonym zu melden. Berlin zählt zu den ersten Bundesländern, in denen dies möglich ist.
Als Mitglied in der Anti Financial Crime Alliance (AFCA), einer Public Private Partnership von Behörden und Unternehmen zur Verhinderung von Geldwäsche, arbeitet die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe an der Erstellung von Typologiepapieren zur Verhinderung von Geldwäsche im Immobiliensektor mit. Darüber hinaus nutzt die SenWiEnBe zur der Aufdeckung und Verfolgung von Geldwäschedelikten die internationale Datenbank ORBIS, die Informationen über Unternehmen in der ganzen Welt einschließlich der für sie handelnden Personen sammelt und bereitstellt.
Der Senat geht entschieden gegen Organisierte Kriminalität (OK) vor, indem Vermögenswerte abgeschöpft werden, die durch Straftaten erlangt wurden. Im DHH 24/25 sind u.a. Mittel für bis zu 20 zusätzliche StaatsanwältInnen im Bereich OK vorgesehen.

Beschluss des BPT 2023:

Überweisung an SPD-Bundestagsfraktion
Überweisungs-PDF: