Antrag 267/II/2019 Geld für Menstruationsprodukte im Arbeitslosengeld II

Status:
Annahme mit Änderungen

In der Berechnung des Arbeitslosengeld II-Satzes und der Grundsicherung für Frauen* und Mädchen sollen die erhöhten Kosten von Menstruationsprodukten berücksichtigt werden. Im Durchschnitt kosten Tampons, Binden etc. 4 bis 5 Euro. Daher soll der Satz entsprechend um 5 Euro pro Frau* und Mädchen angehoben werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Für Frauen und Mädchen im Leistungsbezug des SGB II und in der Grundsicherung soll ein Mehrbedarf geschaffen werden wodurch pauschaliert die durchschnittlichen Kosten für Menstruationsprodukte (rund 5 Euro) ausgeglichen werden sollen.

 

Der Mehrbedarf ist durch einfachen einmalig zu stellenden Antrag ohne Nachweise zu bewilligen.

Beschluss: Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:

Für Frauen und Mädchen im Leistungsbezug des SGB II und in der Grundsicherung soll ein Mehrbedarf geschaffen werden wodurch pauschaliert die durchschnittlichen Kosten für Menstruationsprodukte (rund 5 Euro) ausgeglichen werden sollen.

 

Der Mehrbedarf ist durch einfachen einmalig zu stellenden Antrag ohne Nachweise zu bewilligen.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Beschluss des BPT 2021: erledigt durch Zukunftsprogramm
Überweisungs-PDF: