Antrag 169/I/2020 Gegen Hass und Hetze im Netz – wirksam gegen Hate Speech vorgehen

Status:
Annahme mit Änderungen

Wir fordern den Senat dazu auf:

  • eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft Hate Speech einzurichten
  • eine zentrale Melde- und Beratungsstelle für Opfer von Hate Speech einzurichten
  • eine Studie in Auftrag zu geben, in der die Lage zu Hate Speech untersucht wird (Betroffenheit, Anzahl der Dunkelziffer, Gründe hierfür)
  • Weiterbildung im Bereich Hate Speech bei Justiz, Staatsanwaltschaft und Polizei (in der Ausbildung sowie als Weiterbildung)
  • hauptamtliche und für diese Position ausgebildete Ansprechpersonen bei der Polizei für Opfer von Hate Speech
  • in den Schulen Hate Speech im Bildungsplan zu verankern und Lehrkräfte dafür zu schulen
  • eine Awareness-Kampagne aufzuerlegen
  • eine Bundesratsinitiative zu starten mit dem Ziel, den Tatbestand der Beleidigung im Internet vom Antrags- zum Offizialdelikt zu klassifizieren
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Wir fordern den Senat dazu auf:

  • eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft Hate Speech einzurichten
  • eine zentrale Melde- und Beratungsstelle für Opfer von Hate Speech einzurichten
  • eine Studie in Auftrag zu geben, in der die Lage zu Hate Speech untersucht wird (Betroffenheit, Anzahl der Dunkelziffer, Gründe hierfür)
  • Weiterbildung im Bereich Hate Speech bei Justiz, Staatsanwaltschaft und Polizei (in der Ausbildung sowie als Weiterbildung)
  • hauptamtliche und für diese Position ausgebildete Ansprechpersonen bei der Polizei für Opfer von Hate Speech
  • in den Schulen Hate Speech im Bildungsplan zu verankern und Lehrkräfte dafür zu schulen
  • eine Awareness-Kampagne aufzuerlegen

 

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LPT I-2020 – Überweisen an Forum Netzpolitik – Stellungnahme 

Das Forum Netzpolitik empfiehlt Zustimmung unter der Maßgabe, dass der letzte Spiegelstrich (Antrags- zu Offizialdelikt) gestrichen wird.

Begründung: Es ist zwar richtig, dass es ein großes öffentliches Interesse an der Eindämmung und Verfolgung von Hatespeech und Beleidigung im Netz besteht. Bei Beleidigungen handelt es sich jedoch um die Verletzung höchstpersönlicher Rechte. Deren Verfolgung aus der Verfügungsmacht der betroffenen Person herauszunehmen ist nicht selbstverständlich im Interesse des Opfers. Dieses kann gute und respektable Gründe haben, keinen Strafantrag zu stellen.

Beschluss: Annahme in der Fassung der AK
Text des Beschlusses:

Wir fordern den Senat dazu auf:

  • eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft Hate Speech einzurichten
  • eine zentrale Melde- und Beratungsstelle für Opfer von Hate Speech einzurichten
  • eine Studie in Auftrag zu geben, in der die Lage zu Hate Speech untersucht wird (Betroffenheit, Anzahl der Dunkelziffer, Gründe hierfür)
  • Weiterbildung im Bereich Hate Speech bei Justiz, Staatsanwaltschaft und Polizei (in der Ausbildung sowie als Weiterbildung)
  • hauptamtliche und für diese Position ausgebildete Ansprechpersonen bei der Polizei für Opfer von Hate Speech
  • in den Schulen Hate Speech im Bildungsplan zu verankern und Lehrkräfte dafür zu schulen
  • eine Awareness-Kampagne aufzuerlegen

 

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme des Senats 2022: Stellungnahme 1: Am 17.12.2021 hat der Senat die Bundesratsinitiative zur Entschließung im Bundesrat zur Bekämpfung von Hate Speech (Drucksache 19/0071) beschlossen. Der Wortlaut der Bundesratsinitiative lautete wie folgt: „Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, zu prüfen, ob der Anwendungsbereich der Regelung in § 5 des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes zum Zwecke der wirksamen Bekämpfung von Hate-Speech zu erweitern ist.“

In den Richtlinien der Regierungspolitik 2021-2026 heißt es zudem: „Der Senat stärkt die mabb, um Hate Speech, Manipulation und Desinformation härter zu sanktionieren und mediale Angebote auf Basis neuer Technologien gleichen Regeln zu unterwerfen.“

Stellungnahme 2: Gleicher Antrag wie 2020; mit der Beantwortung bereits erledigt (LPT-2020-I).
Überweisungs-PDF: