Wir fordern den Senat dazu auf:
- eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft Hate Speech einzurichten
- eine zentrale Melde- und Beratungsstelle für Opfer von Hate Speech einzurichten
- eine Studie in Auftrag zu geben, in der die Lage zu Hate Speech untersucht wird (Betroffenheit, Anzahl der Dunkelziffer, Gründe hierfür)
- Weiterbildung im Bereich Hate Speech bei Justiz, Staatsanwaltschaft und Polizei (in der Ausbildung sowie als Weiterbildung)
- hauptamtliche und für diese Position ausgebildete Ansprechpersonen bei der Polizei für Opfer von Hate Speech
- in den Schulen Hate Speech im Bildungsplan zu verankern und Lehrkräfte dafür zu schulen
- eine Awareness-Kampagne aufzuerlegen
- eine Bundesratsinitiative zu starten mit dem Ziel, den Tatbestand der Beleidigung im Internet vom Antrags- zum Offizialdelikt zu klassifizieren
Wir fordern den Senat dazu auf:
- eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft Hate Speech einzurichten
- eine zentrale Melde- und Beratungsstelle für Opfer von Hate Speech einzurichten
- eine Studie in Auftrag zu geben, in der die Lage zu Hate Speech untersucht wird (Betroffenheit, Anzahl der Dunkelziffer, Gründe hierfür)
- Weiterbildung im Bereich Hate Speech bei Justiz, Staatsanwaltschaft und Polizei (in der Ausbildung sowie als Weiterbildung)
- hauptamtliche und für diese Position ausgebildete Ansprechpersonen bei der Polizei für Opfer von Hate Speech
- in den Schulen Hate Speech im Bildungsplan zu verankern und Lehrkräfte dafür zu schulen
- eine Awareness-Kampagne aufzuerlegen
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LPT I-2020 – Überweisen an Forum Netzpolitik – Stellungnahme
Das Forum Netzpolitik empfiehlt Zustimmung unter der Maßgabe, dass der letzte Spiegelstrich (Antrags- zu Offizialdelikt) gestrichen wird.
Begründung: Es ist zwar richtig, dass es ein großes öffentliches Interesse an der Eindämmung und Verfolgung von Hatespeech und Beleidigung im Netz besteht. Bei Beleidigungen handelt es sich jedoch um die Verletzung höchstpersönlicher Rechte. Deren Verfolgung aus der Verfügungsmacht der betroffenen Person herauszunehmen ist nicht selbstverständlich im Interesse des Opfers. Dieses kann gute und respektable Gründe haben, keinen Strafantrag zu stellen.
Wir fordern den Senat dazu auf:
- eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft Hate Speech einzurichten
- eine zentrale Melde- und Beratungsstelle für Opfer von Hate Speech einzurichten
- eine Studie in Auftrag zu geben, in der die Lage zu Hate Speech untersucht wird (Betroffenheit, Anzahl der Dunkelziffer, Gründe hierfür)
- Weiterbildung im Bereich Hate Speech bei Justiz, Staatsanwaltschaft und Polizei (in der Ausbildung sowie als Weiterbildung)
- hauptamtliche und für diese Position ausgebildete Ansprechpersonen bei der Polizei für Opfer von Hate Speech
- in den Schulen Hate Speech im Bildungsplan zu verankern und Lehrkräfte dafür zu schulen
- eine Awareness-Kampagne aufzuerlegen