Kinder von Geflüchteten müssen in Regelschulen unterrichtet werden. Solange Flüchtlinge in Unterkünften untergebracht sind, ist darauf zu achten, dass die eingeschulten Kinder mit ihren Familien in unmittelbarer Schulnähe verbleiben. Das müssen die Bezirke bei der Zuweisung neuer Wohnungen und Unterkünfte berücksichtigen.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:
Kinder von Geflüchteten müssen in Regelschulen unterrichtet werden. Solange Flüchtlinge in Unterkünften untergebracht sind, ist darauf zu achten, dass die eingeschulten Kinder mit ihren Familien in unmittelbarer Schulnähe verbleiben.