Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bezirksparlamenten werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in jedem der Berliner Bezirke Flüchtlingsfürsprecher_innen über eine Sondersozialkommission für die Betreuung der Flüchtlingsunterkünfte eingerichtet werden.
Fürsprecher_innen sollen ähnlich wie bei den Patientenfürsprech_innen von der Bezirksverordnetenversammlung gewählt werden. Sie sollen – dem örtlichen Bedarf entsprechend – jeweils für eine Unterkunft oder für mehrere Unterkünfte in ihrem Bezirk zuständig sein.
Die Fürsprecher_innen arbeiten ehrenamtlich, sind unabhängig und nicht weisungsgebunden. Zentrale Aufgabe der Flüchtlingsfürsprecher_innen ist es, Beschwerden und Anregungen aufzunehmen, weiterzuleiten, zu bearbeiten und das Ergebnis nachzuhalten bzw. den Beschwerdeführern zu kommunizieren. (vgl. Aufgabenprofil Patientenfürsprecher_innen) Flüchtlingsfürsprecher_innen machen Vorschläge und geben Anregungen zu den organisatorischen Abläufen in den Einrichtungen im Speziellen sowie zu den Qualitätsstandards für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden im Allgemeinen.
Dem Flüchtlingsfürsprecher_innen ist bei organisatorischen Maßnahmen, die einen wesentlichen Einfluss auf Bewohner_innen haben, im Vorfeld zu beteiligen. Hierzu zählen insbesondere: Umzüge innerhalb der Einrichtung, Änderungen von Aufträgen mit externen Dienstleisterns wie Cateringunternehmen oder Wachschutz, zeitliche oder inhaltliche Veränderung von Angeboten wie Kleiderkammer oder Kinderbetreuung.
Bei der Auswahl der Fürsprecher_innen ist darauf zu achten, dass diese für den anspruchsvollen Aufgabenbereich geeignet und für soziale Anliegen aufgeschlossen sind. Sie sollen Erfahrungen in der Flüchtlingsarbeit Erfahrungen vorweisen und sich bereits in einem der relevanten Themenbereiche fortgebildet haben oder Bereitschaft zur entsprechenden Fortbildung aufweisen.