Antrag WV153/I/2018 Für unsere Grundrechte: Abrüsten bei den Polizeien

Der Umgang mit den Demonstrationen während der verschiedenen G20-Gipfel-Veranstaltungen im letzten Jahr sowie zum Beispiel rund um den Parteitag der AfD in Hannover haben gezeigt, dass wir das Grundrecht auf Demonstration besser schützen müssen, sodass alle Menschen von diesem Grundrecht gebrauch machen können und gefahrlos, sicher und frei demonstrieren können.

 

Dazu gehört einerseits konsequentes Vorgehen der Polizei bei Demonstrationen gegen gewalttätige Störer*innen von friedlichen Versammlungen und von freier Meinungsäußerung. Denn wer das Versammlungsrecht missbraucht um Gewalt gegen Menschen und Dinge auszuüben und damit friedliche Teilnehmer*innen von Demonstrationen in der Ausübung ihres Grundrechts gewalttätig behindert und gefährdet, muss von der Polizei daran gehindert werden.

 

Gleichzeitig liegt es auch in der Verantwortung der Polizei bei potentiellen Konfliktsituationen während Demonstrationen ihren Beitrag zur Deeskalation der Situation zu leisten. Die Eskalation der Gewalt rund um den G20-Gipfel hat erneut gezeigt, dass weder ein massives Personal- noch Materialaufgebot der Polizei auf potentielle Gewalttäter*innen abschreckend wirkt und eine solche Eskalation verhindern kann. Im Gegenteil, eine solche Abschreckungsstrategie wirkt provozierend, weil sie auf eine Einschränkung der Versammlungsfreiheit auch friedlicher Demonstrant*innen hinausläuft. Auch die mehreren hundert teilweise schwer verletzte Polizist*innen und Demonstrant*innen belegen, dass diese Strategie gescheitert und niemandem der Beteiligten zuzumuten ist. Wer auf Gewalt aus ist, bedient sich selbst Eskalationsstrategien und wird sich durch Aufrüstung und Druck nicht abschrecken lassen. Dafür ist aber die freie Grundrechtsausübung aller friedlichen Demonstrant*innen gefährdet.

 

Aus dem Desaster der Polizeiarbeit während der G20-Gipfelveranstaltungen müssen nun entsprechende lehren gezogen werden. Zunächst einmal muss das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit nicht leichtfertig eingeschränkt werden. Ein Verbot des Protestcamps kurz vor dem Gipfel führte bereits zu ersten Spannungen und einem Unverständnis der Demonstranten gegenüber der Polizei aber auch den Genehmigungsbehörden.

 

Die erste Lehre muss daher sein: Auch den Demonstrant*innen gehört der öffentliche Raum, die Politik sollte sie bei ihren Demonstrationsbestrebungen unterstützen. Den Demonstranten muss Raum für ihre freie und friedliche Meinungsäußerung zugesichert werden.

 

Die benötigte Ausrüstung zum Schutz der Schutzpersonen wie zum Beispiel besonders gefährdete Politiker*innen darf nur zu deren Schutz, in deren unmittelbarer Nähe eingesetzt werden. Sie darf nicht gegenüber Demonstrant*innen oder anderen Zivilpersonen zur Einschüchterung verwendet werden.

 

Auch die demonstrative Zurschaustellung zunehmend paramilitärischer Ausrüstung in Verbindung mit martialischem Auftreten von Polizist*innen trägt nicht zur Deeskalation bei. Solche Ausrüstung wird vorgeblich vor dem Hintergrund steigender Terrorgefahr beschafft. Tatsächlich kommen sie aber auch zur Abschreckung bei Demonstrationen wie beim G20-Gipfel zum Einsatz. Der Zweck von Kriegswaffen wie Sturmgewehren ist das Töten von Menschen. Werden sie im Umfeld von Demonstrationen, wie in Hamburg geschehen, eingesetzt, wird den Teilnehmenden insofern implizit mit ihrer Tötung gedroht. Unter diesen Voraussetzungen ist die freie Ausübung der Grundrechte Versammlungsfreiheit und freier Meinungsäußerung nicht mehr gewährleistet.

 

Deshalb fordern wir Abrüstung bei den Polizeien des Bundes und der Länder. Alle direkt in Kontakt mit den Demonstrierenden stehenden Polizist*innen müssen die Versammlungsfreiheit sicherstellen. Dazu gehört, dass Polizist*innen dem äußeren Erscheinungsbild und ihrer Ausrüstung nach nicht in erster Linie als potentielle Gefahrenquelle, sondern als politisch neutrale Grundrechtswahrer*innen wahrgenommen werden können. Pfefferspray und andere chemische Reizstoffe, sowie Panzerwagen und Wasserwerfer haben auf Demonstrationen grundsätzlich nichts zu suchen. Schlagstöcke und Schusswaffen dürfen nur im äußersten Notfall eingesetzt werden, wenn alle Mittel zur Deeskalation ausgeschöpft sind. Diese müssen abseits bereitgehalten getragen werden. Die Polizist*innen in der ersten Reihe müssen stets unbewaffnet sein.

 

Statt die Polizei mit immer schwereren Geschützen auszurüsten fordern wir einen stärkeren Fokus auf Deeskalationsstrategien innerhalb von Fortbildungen und in der Ausbildung der Polizist*innen.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 02.1/II/2018 in der Fassung der Antragskommission (Konsens)
Fassung der Antragskommission:
  • LPT I/2018: vertagt auf LPT II/2018 (Schwerpunkt Innenpolitik) und Überweisung an FA III – Innen- und Rechtspolitik

 

Fachausschuss III Inneres und Recht

Stellungnahme zum Antrag der Juso LDK 153/I/2018 Für unsere Grundrechte: Abrüsten bei den Polizeien

Empfehlung:  Ablehnung

 

Begründung:

Der Antrag  zielt darauf ab, dass Polizeibeamte bei Demonstrationen weitgehend schutzlos und unbewaffnet eingesetzt werden sollen und begründet dies mit den Ereignissen in Hamburg beim     G-20 Gipfel.

Hierzu stellt der Fachausschuss fest, dass schon die Analyse der Ereignisse in Hamburg lebensfremd und verfehlt ist. Bei den gewalttätigen Demonstrationen beim G 20 Gipfel wurden schwerste Straftaten gegenüber Polizeibeamten verübt. So wurden beispielsweise schwere Pflastersteine von Hausdächern auf Polizeibeamte geworfen. Die Forderungen,  die Polizei müsste „abrüsten“ und Polizeibeamte dürften bei Demonstrationen stets nur „unbewaffnet in der ersten Reihe“  stehen, ist angesichts der Gewalteskalation in Hamburg blanker und menschenverachtender Zynismus.

Berlin hat seit Jahren sehr erfolgreich eine Strategie der Deeskalation bei Demonstrationen praktiziert, die aber auch schnell und konsequent gegen Gewalttäter vorgeht, die unter Missbrauch  des Demonstrationsrechts Straftaten verüben. Die Schaffung eines Versammlungsfreiheitsgesetzes ist bereits im Koalitionsvertrag von r2g vereinbart. Die SPD Berlin lehnt Gewalt bei Demonstrationen ab und steht solidarisch an der Seite der Berliner Polizei, die das Demonstrationsrecht  schützt.