„Gönn Dir Bildung. Nimm Dir Zeit: Nutzt uns alle“. So steht es auf der Infoseite der Senatsverwaltung. Bezahlte Freistellung für berufsbegleitende Bildung ist in Berlin und fast allen anderen Bundesländern als Arbeitnehmer*innenrecht und wichtiges Instrument der beruflichen Weiterentwicklung, politischen Bildung und Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeit verankert.
Bildungszeit (meistens als „Bildungsurlaub“ bezeichnet) stärkt die psychische Gesundheit, schafft eine bewusste Unterbrechung vom Arbeitsalltag und ermöglicht Distanz zu Stressoren. Nicht umsonst gehören Gesundheit und Stressbewältigung sogar am häufigsten zu den angefragten Themengebieten. Durch die räumliche und zeitliche Ablösung von Routinen entstehen Erholung, Empowerment und Selbstverwirklichung. Belastungen werden relativiert, neue Perspektiven gewonnen und der Stresspegel sinkt. So weit, so gut.
Vor allem in Berlin wird Bildungszeit allerdings viel zu selten benutzt. Befragungen aus den letzten Jahren belegen teilweise eine Nutzungsquote von weniger als 1% der Anspruchsberechtigten. Das macht uns zum bundesweiten Schlusslicht. Ein wichtiger Grund dafür liegt darin, dass Teile der arbeitenden Bevölkerung faktisch ausgeschlossen werden und das Angebot nicht an deren Lebensrealitäten angepasst ist.
Der Anteil der Arbeitnehmer*innen mit eigener Flucht- oder Migrationserfahrung in Berlin liegt mittlerweile bei grob rund 20 bis 25 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Erwerbstätigen. Doch wenn man als (post)migrantische*r Arbeitnehmer*in ein anerkanntes Seminar in der/den Erstsprache/n sucht, findet man vor allem eins: intensive Deutschkurse. Da fragt man sich zurecht, ob der Genitiv oder Konjunktiv II unbedingt Erholung, Empowerment oder Selbstverwirklichung liefert, oder ob der Bildungswunsch- und -bedarf eher in eine andere Richtung ginge. Wieso gibt es kein anerkanntes Seminar zu Klimaschutz auf Russisch, Buchhaltung auf Arabisch, Fake-News und verlässlicher Information auf Englisch, oder Rückentraining auf Türkisch? Die Arbeitswelt in Berlin ist geprägt von sprachlicher kultureller Vielfalt, wobei das eingeschränkte Angebot für anspruchsberechtigte Arbeitnehmer*innen ohne fortgeschrittenes Deutsch oder mit sonstiger Sprachpräferenz hindert die Ausübung ihres Anrechts sowie das demokratiefördende Potenzial von Bildungszeit.
Junge Beschäftigte und gerade auch Auszubildende nehmen ihr Recht auf Bildungszeit ebenfalls bislang deutlich seltener wahr als andere Arbeitnehmer*innen. Laut Erhebungen der Senatsverwaltung und verschiedener Bildungsträger liegt die Inanspruchnahmequote bei jungen Menschen seit Jahren auf niedrigem Niveau. Gründe sind vor allem mangelnde Information, fehlende Unterstützung durch Betriebe sowie das Fehlen passgenauer Angebote für diese Zielgruppe. Damit Bildungszeit tatsächlich alle erreicht, braucht es gezielte Informationskampagnen und niedrigschwellige Angebote für junge Beschäftigte und Azubis.
Wir erleben derzeit Diskurse, in denen die konservativen und rechten Kräfte im Bund und Land unsere gewerkschaftlich erkämpfte Rechte wie der 8-Stunden-Tag, Lohnfortzahlung im Krankenstand angreift, das Recht auf Teilzeit als Lifestyle-Entscheidung verpönt. Gerade in Zeiten wie diesen müssen wir die Interessen aller und vor allem auch junger und (post)migrantischer Arbeitnehmer*innen entschlossen verteidigen und ausbauen.
Wenn Sprach- und Altersbarrieren abgebaut werden, können deutlich mehr Arbeitnehmer*innen ihre Chance zur Weiterbildung tatsächlich nutzen. Dies erhöht die Reichweite und allgemeine Akzeptanz des Bildungszeitmodells in den Betrieben und darüber hinaus. So kann das Instrument sein Potenzial entfalten und wird vom Nischenangebot zum echten Motor gesellschaftlicher Teilhabe.
Die Verabschiedung des Bildungzeitgesetzes 2021 war eine verpasste Chance, das Modell an die Realitäten der Arbeitnehmer*innen anzupassen. Wir müssen das Gesetz sowie die Anerkennungs- und Förderpolitik Berlins dringend reformieren, um mehrsprachige Angebote zu ermöglichen und das volle Potenzial von lebenslangem Lernen für unsere Stadtgesellschaft und Arbeitnehmer*innenschaft auszuschöpfen.
Wir fordern daher:
- Eine Reform des Bildungszeitgesetzes zur Klarstellung der Förderfähigkeit von Bildungszeitangeboten in anderen Unterrichtssprachen.
- Eine allgemeine gesetzliche Informationspflicht für Arbeitgeber*innen, ihre Beschäftigten mindestens einmal im Jahr sowie bei Neueintritt bzw. Ausbildungsstart aktiv und verständlich über ihr Recht auf Bildungszeit zu informieren. Diese Information soll in geeigneter schriftlicher Form und in den meistgesprochenen Sprachen der Beschäftigten erfolgen.
- Eine Anpassung der Leitfäden der Senatsverwaltung für Träger*innen mit Beispielen für berufliche und politische Bildungsangebote sowie eine Erleichterung der Anerkennungspraxis für mehrsprachige Seminare.
- Die Aufnahme einer Zielvorgabe, dass bis 2030 mindestens 20% der als Bildungszeit anerkannten Veranstaltungen in mindestens einer weiteren Sprache angeboten werden soll.
- Ein verbindlicher Anteil der als Bildungszeit anerkannten Veranstaltungen soll speziell für junge Beschäftigte und Auszubildende entwickelt werden.
- Dabei sollten Richtwerte zu den meistgesprochenen Community-Sprachen als unverbindliche Orientierungsgröße benannt werden, um Anbieter*innen zur Auswahl passender zusätzlicher Unterrichtssprachen für ihre Zielgruppen in Berlin zu unterstützen.
- Ein Landesförderprogramm zur Unterstützung von Träger*innen, die Angebote in weiteren Sprachen und/ oder gezielt für junge Menschen entwickeln (z. B. Zuschüsse für Übersetzung von Materialien und Themenplänen, mehrsprachige Referententeams, zusätzliche Kursentwicklung).
- Mehrjährige Projektförderungen in Zusammenarbeit mit (post)migrantischen Organisationen, Gewerkschaften und Sprachzentren zum Aufbau von Angebote für migrantisierte Communities und internationale Beschäftigte in deren Erst- und Arbeitssprachen, u.a. um Inhalte der politischen oder beruflichen Bildung mit Sprachkursen zu verknüpfen.
- Projektförderungen gemeinsam mit Gewerkschaften, Kammern und Jugendbildungsstätten zur Erarbeitung von Konzepte und Angrbote für Bildungszeitseminare, die sich gezielt an junge Menschen und Auszubildende richten sowie durch systematische Kooperationen zwischen Bildungszeitträgern und Berufsschulen.
- Offizielle Informationsportale des Landes zur Bildungszeit sollten mehrsprachige Infos zu Ansprüchen, Verfahren und verfügbaren Kursen bereitstellen, damit auch ausländische Beschäftigte ihr Recht kennen.
Die Unterstützung von gewerkschaftlichen und betrieblichen Akteur*innen, unter anderem auch gezielt den Jugend- und Auszubildendenvertretungen, durch Leitfäden und Ressourcen zur innerbetrieblichen Werbung.
