Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich im folgenden Sinne einzusetzen:
Die Personenstandsänderung erfolgt nicht durch eine externe Begutachtung und einen richterlichen Beschluss, sondern durch die Selbstbestimmung der entsprechenden Person. Der Vornamens- und Geschlechtswechsel vollzieht sich durch die Abgabe einer Erklärung beim Standesamt. Die betreffende Person hat im Vorfeld die Pflicht, an einer kostenlosen Beratung zum Thema Geschlechtsidentität, Vornamens- und Personenstandswechsel teilzunehmen.
Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich im folgenden Sinne einzusetzen:
Die Personenstandsänderung erfolgt nicht durch eine externe Begutachtung und einen richterlichen Beschluss, sondern durch die Selbstbestimmung der entsprechenden Person. Der Vornamens- und Geschlechtswechsel vollzieht sich durch die Abgabe einer Erklärung beim Standesamt. Die betreffende Person hat im Vorfeld die Pflicht, an einer kostenlosen Beratung zum Thema Geschlechtsidentität, Vornamens- und Personenstandswechsel teilzunehmen.