(Weiterleiten an die SPD-Bundestagsfraktion und die S&D-Fraktion im Europäischen Parlament)
Der aktuelle Stand der Trilogverhandlungen zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU ist enttäuschend. Der so oft angekündigte Systemwechsel in der Landwirtschaftspolitik scheint auch diesmal auszubleiben. Weiterhin soll vor allem die Agrarindustrie von den EU-Zuschüssen profitieren. Überdüngung, Grundwasserschutz, Insekten- und Vogelsterben sowie das Aussterben kleiner und mittlerer Höfe aufgrund der Marktmacht weniger Handelskonzerne spielen nur eine untergeordnete Rolle. Besonders ernüchternd ist die unter deutscher Präsidentschaft von Ministerin Klöckner ausgehandelte Verhandlungsposition des Rates. Doch auch mit dem vom Europäischen Parlament (EP) verabschiedeten Standpunkt lassen sich die Klima- und Nachhaltigkeitsziele des Europäischen Grünen Deal nicht erreichen. Wir begrüßen es daher, dass die SPD-Gruppe im EP mehrheitlich gegen die Parlamentsposition gestimmt hat. Dennoch muss nun im Trilog alles versucht werden, um ein Maximum an grüner sowie roter Architektur in der GAP herauszuholen.
Wir fordern daher die SPD-Mitglieder im Bundestag, in der Bundesregierung und im Europäischen Parlament sowie alle europäischen Sozialist*innen dazu auf, sich in den aktuellen Verhandlungen um die GAP-Reform für folgende Ziele einzusetzen:
– Enge Bindung der GAP an das Pariser Klimaabkommen und den European Green Deal!
Dazu müssen z. B. die Farm-to-Fork-Strategie und EU-Biodiversitätsstrategie stärker in die Agrarreform einfließen und die Mitgliedstaaten bei der Erarbeitung der Strategischen Pläne verpflichtet werden, den Europäischen Grünen Deal bei der Festlegung ihrer Ziele zu berücksichtigen.
– Erhalt der biologischen Vielfalt im ländlichen Raum: Dazu muss der Pestizid-, Dünger- und Antibiotika-Einsatz massiv heruntergefahren werden. Stattdessen braucht es alternative Formen, wie das Umpflügen des Bodens, jährliche Fruchtwechsel und Vorrangflächen für Landwirtschaft ohne Chemie.
– Angemessene Preise für landwirtschaftliche Produkte: Biodiversität und Tierwohl brauchen einen Preis! Daher fordern wir hohe EU-Mindeststandards beim Tierwohl (d. h. eine artgerechte Tierhaltung sowie einen artgerechten Lebendtransport).
– Auskömmliche Löhne und hohe Sozialstandards in der Lebensmittel- und Agrarindustrie: Betrieben, die sich nicht an Vorgaben bei der Entlohnung, Wohn- und Lebensbedingungen oder an das Arbeitsrecht sowie die ILO-Arbeits- und Sozialstandards halten, müssen Zuschüsse entzogen werden!
Übergeordnetes Ziel unserer Politik muss dabei ein grundlegender Systemwechsel in der GAP sein, der unter folgenden Gesichtspunkten durchzusetzen ist:
– Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen
Es bedarf einer radikalen Neuausrichtung der Agrarförderung nach dem Prinzip ‚öffentliches Geld für öffentliche Leistungen‘. Wir wollen von der Landwirtschaft nicht nur Nahrungsmittel, sondern auch Klima, Natur, sauberes Grund- und Oberflächenwasser, CO2-Bindung im Boden sowie kulturelle und soziale Leistungen. Und dafür bezahlen wir in Zukunft die Bäuer*innen! Steuergelder sollen daher schrittweise effizienter und in viel größerem Umfang als bisher für Umwelt- und Tierschutz sowie zur Stärkung der ländlichen Räume, dem Erhalt von Kulturlandschaften und Grünland eingesetzt werden. Daher fordern wir das Abschmelzen der ersten Säule der GAP. Die freiwerdenden Mittel sollen zugunsten der zweiten Säule eingesetzt werden. Direktzahlungen, die ausschließlich pro Hektar gezahlt werden, gehören abgeschafft. Zudem müssen der ökologische Landbau, Blüh- und Schutzstreifen an Gewässern, Agroforstsysteme oder die Renaturierung von trockengelegten Mooren in die klassische Flächenförderung aufgenommen werden. Notwendig zur erfolgreichen Umsetzung dieser Regelungen ist ein wirksames Kontroll- und Sanktionssystem, für das auch Geld bereitgestellt werden muss. Kompetenzen und Verantwortlichkeiten müssen in diesem System klar gegeben sein. Die Oberaufsicht sollte bei der Behörde für Lebensmittelsicherheit der EU oder einer neuzugründenden EU-Agentur liegen. Diese muss mit ausreichend Fachpersonal ausgestattet sein. Abhängigkeiten oder bestehende Verbindungen zu privaten Unternehmen darf es dabei nicht geben.
– Vielfalt in der Landwirtschaft und im Lebensmittelsektor
Wir möchten eine vielfältige Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen. Das heißt keine riesigen Monokulturen und eine Mosaikstruktur in der Landnutzung. Zunehmend beherrscht jedoch der internationale Finanzmarkt die Verpachtung von Ackerflächen und vereinnahmt die Direktsubventionen der Bauern. Deren Lage hat sich rapide verschlechtert, da sie meist nur Rohstofflieferanten sind und ihre Produkte nicht selbst veredeln. Oligopolartige Konzentrationen im Einzelhandel und in der verarbeitenden Lebensmittelindustrie haben einen enormen Kostendruck erzeugt, der zu den heutigen Dumpingpreisen geführt hat – mit entsprechenden Folgen von Selbstausbeutung von kleinen Höfen und Niedriglöhnen für Arbeiter*innen etwa in der Fleischverarbeitung. Wir wenden uns entschieden gegen eine solche Konzentration von Marktmacht sowohl in der Landbewirtschaftung durch ausschließlich große Betriebe als auch in der Verarbeitung und Veredelungsindustrie oder im Einzelhandel. Neben zielgerichteter finanzieller Förderung braucht es hier auch ein starkes Kartellrecht und ggf. die Zerschlagung von Monopolen. Aktuell dominieren zu oft die großen, hochprofessionalisierten Betriebe. Wir wollen insbesondere die kleinen, unternehmergeführten Betriebe – sowohl in der Erzeugung als auch in der Weiterverarbeitung – fördern. Genoss*innenschaften als Unternehmensform bewerten wir als besonders förderungswürdig. Zu der Vielfalt, wie wir sie uns wünschen, gehört auch die Weiterverarbeitung direkt in den kleinen bäuerlichen oder handwerklichen Betrieben sowie Kooperationen zwischen den Betrieben, dem Lebensmitteleinzelhandel und den Metropolregionen. Außerdem sehen wir in regionalen (Direkt-)Vermarktungsstrukturen eine wichtige Alternative zum Einzelhandel und eine Möglichkeit, den produzierenden und verarbeitenden Betrieben mehr Unabhängigkeit und Sicherheit zu bieten. An diesen Zielen müssen sich die Förderinstrumente ausrichten.
– Viehwirtschaft und Klimaschutz
Die Viehwirtschaft hält 2020 viel mehr Tiere als die eigenen Felder ernähren können. Daher stehen auch die bewirtschafteten Flächen in vielen EU-Mitgliedstaaten in keinem Verhältnis zur anfallenden Gülle. Getreidebasiertes Kraftfutter ersetzt zudem die für das Verdauungssystem von Rindern viel besser geeignete Ernährung mit Gräsern, die für Menschen nicht als Nahrung geeignet sind. Für Fleisch wurde in den letzten Jahren ein historisch einmalig hoher Verbrauch verzeichnet. Die Minderung des Fleischkonsums ist unvermeidlich und außerdem für den Klimaschutz sehr wichtig, da Nutztiere in erheblichem Umfang die Treibhausgase Kohlenstoffdioxid und das noch wirksamere Methan ausstoßen. Infolge der Verschiebung der Klimazonen ist zudem Wiederaufforstung unerlässlich, um der Atmosphäre Klimagase zu entnehmen und in der Summe eine klimaneutrale Wirtschaft zu ermöglichen. Wüstenbildung kann so verhindert werden. Dazu gehört, dass naturbelassene Flächen nur in Ausnahmefällen aus der Förderung fallen. Moore und Feuchtwiesen sind besonders wichtige Kohlenstoffsenken. Bestehende Moore müssen geschützt, trockengelegte Moore wieder vernässt werden.
– Landwirtschaft und fairer Handel
Zu viel der landwirtschaftlichen Produktion ist heute für den Export gedacht. Teuer subventionierte europäische Produkte werden nach China exportiert oder sie zerstören die ländlich geprägte Basis der Wirtschaft in Afrika. Unser Konsumverhalten bei Fleisch trägt dazu bei: So wird bei Hähnchen hauptsächlich Hühnerbrust gekauft. Der Rest des Hähnchens bleibt übrig und die Produzent*innen können diese entweder entsorgen oder exportieren. Europa darf sich daher nicht länger für einen ungezügelten Export im Agrarsektor einsetzen. Ungleichgewichte der Akteure auf dem Weltmarkt aufgrund von Subventionen führen zur Vernichtung von kleinbäuerlichen Existenzen im Afrika südlich der Sahara. Sie erzeugen Armut, eine schlechte Versorgungslage und somit weitere Fluchtursachen, die zu dem hohen Migrationsdruck der vergangenen Jahre beigetragen haben. Fairer Handel hingegen erlaubt diesen Ländern nicht nur Zölle, sondern darüber hinaus Einfuhrverbote für bestimmte Produkte. Anders sind insbesondere tiefgefrorene Fleischreste aber z.B. auch Milchpulver nicht von funktionierenden landwirtschaftlich geprägten Ökonomien des globalen Südens fernzuhalten.
(Weiterleiten an die SPD-Bundestagsfraktion und die S&D-Fraktion im Europäischen Parlament)
Der aktuelle Stand der Trilogverhandlungen zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU ist enttäuschend. Der so oft angekündigte Systemwechsel in der Landwirtschaftspolitik scheint auch diesmal auszubleiben. Weiterhin soll vor allem die Agrarindustrie von den EU-Zuschüssen profitieren. Überdüngung, Grundwasserschutz, Insekten- und Vogelsterben sowie das Aussterben kleiner und mittlerer Höfe aufgrund der Marktmacht weniger Handelskonzerne spielen nur eine untergeordnete Rolle. Besonders ernüchternd ist die unter deutscher Präsidentschaft von Ministerin Klöckner ausgehandelte Verhandlungsposition des Rates. Doch auch mit dem vom Europäischen Parlament (EP) verabschiedeten Standpunkt lassen sich die Klima- und Nachhaltigkeitsziele des Europäischen Grünen Deal nicht erreichen. Wir begrüßen es daher, dass die SPD-Gruppe im EP mehrheitlich gegen die Parlamentsposition gestimmt hat. Dennoch muss nun im Trilog alles versucht werden, um ein Maximum an grüner sowie roter Architektur in der GAP herauszuholen.
Wir fordern daher die SPD-Mitglieder im Bundestag, in der Bundesregierung und im Europäischen Parlament sowie alle europäischen Sozialist*innen dazu auf, sich in den aktuellen Verhandlungen um die GAP-Reform für folgende Ziele einzusetzen:
– Enge Bindung der GAP an das Pariser Klimaabkommen und den European Green Deal!
Dazu müssen z. B. die Farm-to-Fork-Strategie und EU-Biodiversitätsstrategie stärker in die Agrarreform einfließen und die Mitgliedstaaten bei der Erarbeitung der Strategischen Pläne verpflichtet werden, den Europäischen Grünen Deal bei der Festlegung ihrer Ziele zu berücksichtigen.
– Erhalt der biologischen Vielfalt im ländlichen Raum: Dazu muss der Pestizid-, Dünger- und Antibiotika-Einsatz massiv heruntergefahren werden. Stattdessen braucht es alternative Formen, wie das Umpflügen des Bodens, jährliche Fruchtwechsel und Vorrangflächen für Landwirtschaft ohne Chemie.
– Angemessene Preise für landwirtschaftliche Produkte: Biodiversität und Tierwohl brauchen einen Preis! Daher fordern wir hohe EU-Mindeststandards beim Tierwohl (d. h. eine artgerechte Tierhaltung sowie einen artgerechten Lebendtransport).
– Auskömmliche Löhne und hohe Sozialstandards in der Lebensmittel- und Agrarindustrie: Betrieben, die sich nicht an Vorgaben bei der Entlohnung, Wohn- und Lebensbedingungen oder an das Arbeitsrecht sowie die ILO-Arbeits- und Sozialstandards halten, müssen Zuschüsse entzogen werden!
Übergeordnetes Ziel unserer Politik muss dabei ein grundlegender Systemwechsel in der GAP sein, der unter folgenden Gesichtspunkten durchzusetzen ist:
– Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen
Es bedarf einer radikalen Neuausrichtung der Agrarförderung nach dem Prinzip ‚öffentliches Geld für öffentliche Leistungen‘. Wir wollen von der Landwirtschaft nicht nur Nahrungsmittel, sondern auch Klima, Natur, sauberes Grund- und Oberflächenwasser, CO2-Bindung im Boden sowie kulturelle und soziale Leistungen. Und dafür bezahlen wir in Zukunft die Bäuer*innen! Steuergelder sollen daher schrittweise effizienter und in viel größerem Umfang als bisher für Umwelt- und Tierschutz sowie zur Stärkung der ländlichen Räume, dem Erhalt von Kulturlandschaften und Grünland eingesetzt werden. Daher fordern wir das Abschmelzen der ersten Säule der GAP. Die freiwerdenden Mittel sollen zugunsten der zweiten Säule eingesetzt werden. Direktzahlungen, die ausschließlich pro Hektar gezahlt werden, gehören abgeschafft. Zudem müssen der ökologische Landbau, Blüh- und Schutzstreifen an Gewässern, Agroforstsysteme oder die Renaturierung von trockengelegten Mooren in die klassische Flächenförderung aufgenommen werden. Notwendig zur erfolgreichen Umsetzung dieser Regelungen ist ein wirksames Kontroll- und Sanktionssystem, für das auch Geld bereitgestellt werden muss. Kompetenzen und Verantwortlichkeiten müssen in diesem System klar gegeben sein. Die Oberaufsicht sollte bei der Behörde für Lebensmittelsicherheit der EU oder einer neuzugründenden EU-Agentur liegen. Diese muss mit ausreichend Fachpersonal ausgestattet sein. Abhängigkeiten oder bestehende Verbindungen zu privaten Unternehmen darf es dabei nicht geben.
– Vielfalt in der Landwirtschaft und im Lebensmittelsektor
Wir möchten eine vielfältige Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen. Das heißt keine riesigen Monokulturen und eine Mosaikstruktur in der Landnutzung. Zunehmend beherrscht jedoch der internationale Finanzmarkt die Verpachtung von Ackerflächen und vereinnahmt die Direktsubventionen der Bauern. Deren Lage hat sich rapide verschlechtert, da sie meist nur Rohstofflieferanten sind und ihre Produkte nicht selbst veredeln. Oligopolartige Konzentrationen im Einzelhandel und in der verarbeitenden Lebensmittelindustrie haben einen enormen Kostendruck erzeugt, der zu den heutigen Dumpingpreisen geführt hat – mit entsprechenden Folgen von Selbstausbeutung von kleinen Höfen und Niedriglöhnen für Arbeiter*innen etwa in der Fleischverarbeitung. Wir wenden uns entschieden gegen eine solche Konzentration von Marktmacht sowohl in der Landbewirtschaftung durch ausschließlich große Betriebe als auch in der Verarbeitung und Veredelungsindustrie oder im Einzelhandel. Neben zielgerichteter finanzieller Förderung braucht es hier auch ein starkes Kartellrecht und ggf. die Zerschlagung von Monopolen. Aktuell dominieren zu oft die großen, hochprofessionalisierten Betriebe. Wir wollen insbesondere die kleinen, unternehmergeführten Betriebe – sowohl in der Erzeugung als auch in der Weiterverarbeitung – fördern. Genoss*innenschaften als Unternehmensform bewerten wir als besonders förderungswürdig. Zu der Vielfalt, wie wir sie uns wünschen, gehört auch die Weiterverarbeitung direkt in den kleinen bäuerlichen oder handwerklichen Betrieben sowie Kooperationen zwischen den Betrieben, dem Lebensmitteleinzelhandel und den Metropolregionen. Außerdem sehen wir in regionalen (Direkt-)Vermarktungsstrukturen eine wichtige Alternative zum Einzelhandel und eine Möglichkeit, den produzierenden und verarbeitenden Betrieben mehr Unabhängigkeit und Sicherheit zu bieten. An diesen Zielen müssen sich die Förderinstrumente ausrichten.
– Viehwirtschaft und Klimaschutz
Die Viehwirtschaft hält 2020 viel mehr Tiere als die eigenen Felder ernähren können. Daher stehen auch die bewirtschafteten Flächen in vielen EU-Mitgliedstaaten in keinem Verhältnis zur anfallenden Gülle. Getreidebasiertes Kraftfutter ersetzt zudem die für das Verdauungssystem von Rindern viel besser geeignete Ernährung mit Gräsern, die für Menschen nicht als Nahrung geeignet sind. Für Fleisch wurde in den letzten Jahren ein historisch einmalig hoher Verbrauch verzeichnet. Die Minderung des Fleischkonsums ist unvermeidlich und außerdem für den Klimaschutz sehr wichtig, da Nutztiere in erheblichem Umfang die Treibhausgase Kohlenstoffdioxid und das noch wirksamere Methan ausstoßen. Infolge der Verschiebung der Klimazonen ist zudem Wiederaufforstung unerlässlich, um der Atmosphäre Klimagase zu entnehmen und in der Summe eine klimaneutrale Wirtschaft zu ermöglichen. Wüstenbildung kann so verhindert werden. Dazu gehört, dass naturbelassene Flächen nur in Ausnahmefällen aus der Förderung fallen. Moore und Feuchtwiesen sind besonders wichtige Kohlenstoffsenken. Bestehende Moore müssen geschützt, trockengelegte Moore wieder vernässt werden.
– Landwirtschaft und fairer Handel
Zu viel der landwirtschaftlichen Produktion ist heute für den Export gedacht. Teuer subventionierte europäische Produkte werden nach China exportiert oder sie zerstören die ländlich geprägte Basis der Wirtschaft in Afrika. Unser Konsumverhalten bei Fleisch trägt dazu bei: So wird bei Hähnchen hauptsächlich Hühnerbrust gekauft. Der Rest des Hähnchens bleibt übrig und die Produzent*innen können diese entweder entsorgen oder exportieren. Europa darf sich daher nicht länger für einen ungezügelten Export im Agrarsektor einsetzen. Ungleichgewichte der Akteure auf dem Weltmarkt aufgrund von Subventionen führen zur Vernichtung von kleinbäuerlichen Existenzen im Afrika südlich der Sahara. Sie erzeugen Armut, eine schlechte Versorgungslage und somit weitere Fluchtursachen, die zu dem hohen Migrationsdruck der vergangenen Jahre beigetragen haben. Fairer Handel hingegen erlaubt diesen Ländern nicht nur Zölle, sondern darüber hinaus Einfuhrverbote für bestimmte Produkte. Anders sind insbesondere tiefgefrorene Fleischreste aber z.B. auch Milchpulver nicht von funktionierenden landwirtschaftlich geprägten Ökonomien des globalen Südens fernzuhalten.